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Deutschland - Konjunkturpaket beschlossen

Jörg Gulden


Der Koalitionsausschuss hat sich am Mittwoch, den 3.6.2020 auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur konjunkturellen Unterstützung verständigt.


Das Paket enthält 57 Einzelmaßnahmen zur unmittelbaren und mittelfristigen Ankurbelung der Wirtschaft. Für Unternehmen sind aus steuerlicher und rechtlicher Sicht insbesondere die nachfolgenden Punkte von Bedeutung:


  1. Senkung des Regelsteuersatzes der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5% für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020.

  2. Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40% werden

  3. Festschreibung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) auf 6,5 ct/kwh im jahr 2021 und 6,0 ct/kwh im Jahr 2022

  4. Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats. Anhebung des maximal zulässigen steuerlichen Verlustrücktrags wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung). Der Rücktrag soll bereits in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden könne, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.

  5. (Wieder-)EInführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021.

  6. Änderungen im Körperschaftssteuerrecht : u.a. Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

  7. Änderungen im Insolvenzrecht, insbesondere Einführung eines vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierungsverfahrens

  8. Zusätzliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

  9. Überbrückungshilfen für KMU in Abhängigkeit von dem durch Covid-19 verursachten Umsatzrückgang - bis zu 50 % bzw. 80 % der fixen Betriebskosten

  10. Anhebung der Höchstbemessungsgrundlage für die Forschungszulage auf 4 Mio. EUR

Weitere branchenspezifische Maßnahmen und alle weiteren geplanten Regelungen und Investitionsprogramme finden Sie auf der Seite des BMF.


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