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Kasachstan - Steuererleichterungen

Nikolai Knorr


Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19


Die Regierung der Republik Kasachstan hat eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Aus steuerlicher Sicht kann dabei zwischen allgemeinen und branchenspezifischen Maßnahmen unterschieden werden. Zusätzlich wird bei den Maßnahmen noch zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen differenziert.

Der kasachstanische Staat hat dabei schon sehr früh reagiert und die ersten Maßnahmen bereits Anfang März beschlossen.

Allerdings ist der Maßnahmenkatalog sehr begrenzt, was die Branchen anbelangt, welche Erleichterungen in Anspruch nehmen können.

1. Allgemeine Maßnahmen


Unter den allgemeinen Maßnahmen kommt es zu einer Verschiebung von Steuerzahlungen und der Abgabe von Steuererklärungen. Dabei sind die Fristverschiebungen bei jeder Steuerart unterschiedlich und Verlängerungen der Fristen für Erklärung sowie Zahlung sind nicht immer gleich. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen.

Da die Verlängerungen sehr differenziert sind, ist eine Einzelbetrachtung an dieser Stelle nicht sinnvoll. Eine entsprechende Übersicht können Sie der hier hinterlegten Tabelle entnehmen.

2. KMU in besonders betroffene Branchen


Neben den genannten Fristverlängerungen können KMU steuerliche Präferenzen geltend machen. Diese ist daran geknüpft, dass sie in besonders betroffenen Branchen tätig sind. Entscheidend ist hierbei der allgemeine Schlüssel für die wirtschaftliche Tätigkeit.

Hauptsächlich genannt sind der Einzelhandel, das Transportwesen, Unternehmen der Bereiche Bildung- und Gesundheit, den Tourismus, Restaurants sowie eine Reihe von Dienstleistungsunternehmen.

Besonders hervorzuheben ist hier die Senkung der Abgabenlast auf Löhne und Gehälter. Für den Zeitraum vom 1. April bis 1. Oktober 2020 beträgt der Steuersatz beim Abzug von Lohnsteuer sowie für die Pflichtabgaben (Renten-, Sozial- und Krankenversicherung) 0 %.

Eine Aufstellung über die Maßnahmen im Detail sowie die Auflistung der Branchen findet sich hier.

3. Großunternehmen


Auch für große Unternehmen sind branchenspezifische Erleichterungen erlassen worden, welche sich hier allerdings auf die Senkung der Abgabenlast bei den Löhnen und Gehältern beschränken.

Der Branchenmix ist dem bei den KMU sehr ähnlich und betrifft vor allem Einzelhandel, Personenbeförderung im Luftverkehr sowie Hotel- und Restaurantbetriebe.

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