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Kasachstan - Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht

Nikolai Knorr


Am 4. Mai 2020 unterzeichnete der kasachische Präsident das Gesetz der Republik Kasachstan Nr. 321-VI „Über die Einbringung von Änderungen und Ergänzungen in einige Gesetzgebungsakte der Republik Kasachstan zu Fragen der Beschäftigung“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt). Das Gesetz trat am 16. Mai 2020 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen betrafen das Arbeitsgesetzbuch der Republik Kasachstan vom 23. November 2015 Nr. 414-V (im Folgenden „ArbGB RK“ genannt).

Nachstehend vermitteln wir eine kurze Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die die Interessen der Arbeitgeber betreffen:


  1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Angaben über den Arbeitsvertrag in das Einheitliche System zur Erfassung von Arbeitsverträgen (ESUTD) einzutragen. Zur Registrierung von Verträgen im genannten System ist eine elektronische digitale Unterschrift (EZP) des Arbeitgebers erforderlich.

  2. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie die Einbringung von Änderungen und Ergänzungen darin können in Form eines elektronischen Dokuments erfolgen, welches mithilfe der elektronischen digitalen Unterschrift beglaubigt wird.

  3. Akte des Arbeitgebers werden in schriftlicher Form oder in Form eines elektronischen Dokuments erstellt, welches mithilfe der elektronischen digitalen Unterschrift beglaubigt wird.

  4. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Frauen für Arbeiten (Berufe, Positionen) einzustellen, die im Verzeichnis der Arbeiten aufgeführt sind, für die Einschränkungen in Bezug auf die Arbeitstätigkeit von Frauen gelten, wenn er sichere Arbeitsbedingungen schafft, die durch die Ergebnisse der Überprüfung von Produktionsobjekten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen bestätigt wurden.

  5. Ausweitung der juristischen Personen, in die eine Entsendung erfolgen kann:

  • in eine juristische Person (deren Filiale, Repräsentanz und/oder andere abgesonderte Strukturabteilungen), die der Gründer, Gesellschafter oder Aktionär des Arbeitgebers ist, oder der indirekt die Aktien (Anteile am Stammkapital) der juristischen Person gehören, die der Arbeitgeber ist;

  • in eine juristische Person (deren Filiale, Repräsentanz und/oder andere abgesonderte Strukturabteilungen), deren Aktien (Anteile am Stammkapital) direkt oder indirekt der juristischen Person gehören, die der Arbeitgeber ist;

  • 3) in eine juristische Person (deren Filiale, Repräsentanz und/oder andere abgesonderte Strukturabteilungen), deren Aktien (Anteile am Stammkapital) direkt oder indirekt Personen gehören, die direkt oder indirekt die Aktien (Anteile am Stammkapital) der juristischen Person besitzen, die der Arbeitgeber ist.

  • Somit ist seit 16. Mai dieses Jahres die Entsendung von Arbeitnehmern durch die Arbeitgeber innerhalb einer Unternehmensgruppe möglich, konkret zwischen Muttergesellschaft, Tochter- und Schwestergesellschaften, falls eine direkte oder indirekte Beteiligung vorliegt, außerdem in deren Filialen, Repräsentanzen und abgesonderte Strukturabteilungen.

Einschränkungen:

Die Entsendung zu folgenden Zwecken ist nicht zulässig:

  • Ersatz von Arbeitnehmern der aufnehmenden Partei, die in den durch das Arbeitsgesetzbuch der Republik Kasachstan vorgesehenen Fällen und auf die darin vorgesehene Weise die Ausführung der Arbeit abgelehnt haben;

  • Ausführung von Arbeiten im Falle von Arbeitsunterbrechungen (vorübergehenden Einstellung der Arbeiten bei der aufnehmenden Partei), im Falle der Abwicklung von Insolvenzverfahren der aufnehmenden Partei, im Falle der Einführung von Kurzarbeit bei der aufnehmenden Partei zum Zwecke der Bewahrung von Arbeitsplätzen bei drohender Entlassung von Arbeitnehmern.


6. Ausschluss der Möglichkeit der Kündigung des Arbeitsvertrages auf Vereinbarung der Parteien unter Auszahlung einer Abfindung ohne Berücksichtigung vorgesehener Fristen.


Bislang musste in Übereinstimmung mit Punkt 2, Artikel 50 Arbeitsgesetzbuch der Republik Kasachstan eine Partei des Arbeitsvertrages, die den Wunsch zur Kündigung des Arbeitsvertrages auf Vereinbarung der Parteien äußert, der anderen Partei des Arbeitsvertrages eine entsprechende Benachrichtigung übermitteln. Die Partei, die eine solche Benachrichtigung erhalten hat, musste die andere Partei innerhalb von drei Arbeitstagen über den gefassten Beschluss benachrichtigen. Das Datum der Kündigung des Arbeitsvertrages auf Vereinbarung der Parteien wurde durch Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt.

Gleichzeitig konnte in Übereinstimmung mit Punkt 3, Artikel 50 Arbeitsgesetzbuch auf Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag das Recht des Arbeitgebers vorgesehen sein, den Arbeitsvertrag ohne Berücksichtigung der durch Punkt 2, Artikel 50 Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Anforderungen zu kündigen, wenn eine Abfindung gezahlt wird, deren Höhe im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Punkt 3, Artikel 50 ArbGB RK wurde durch das neue Gesetz gestrichen. Das bedeutet, dass die Parteien im Arbeitsvertrag nicht länger die Möglichkeit der Kündigung des Arbeitsvertrages auf Vereinbarung der Parteien ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen durch den Arbeitgeber vereinbaren können.


7. Bei Beendigung des Arbeitsvertrages sind die dem Arbeitnehmer zustehenden Zahlungen durch den Arbeitgeber spätestens drei Arbeitstage nach dessen Beendigung zu leisten.


Im Falle von Verstößen gegen diese Frist zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verbindlichkeit und Verzugszinsen für den Zeitraum des Zahlungsverzugs. Die Höhe der Verzugszinsen wird ausgehend vom 1,25-fachen offiziellen Refinanzierungssatzes der Nationalbank der Republik Kasachstan am Tag der Erfüllung der Verpflichtung zur Auszahlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Beträge berechnet, und zwar für jeden Kalendertag des Verzugs, beginnend mit dem Tag nach dem Tag, an dem die Auszahlungen hätten geleistet werden müssen, bis zum Tag der tatsächlichen Auszahlung.

8. Das Verfahren zur Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie zur Gewährleistung einer sicheren Erfüllung von Arbeitspflichten durch Arbeitnehmer, die in Telearbeit beschäftigt sind, wird durch einen Akt des Arbeitgebers bestimmt.

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