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Russland – Fristverlängerung für elektronische Arbeitsbücher

Zurab Tsereteli


Gemäß dem Föderalen Gesetz vom 16.12.2019 Nr. 439-FZ sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter schriftlich über Änderungen im Verfahren zur Führung von Arbeitsbüchern und über das Recht ein Papier- oder ein elektronisches Format zu wählen zu informieren. Diese Verpflichtung ist vom Arbeitgeber bis spätestens 30. Juni 2020 zu erfüllen.

Auf dem Föderalen Portal der Entwürfe von Rechtsakten https://regulation.gov.ru/ wurde nun die Regierungsverordnung mit dem Titel „Über Besonderheiten der rechtlichen Regelung der Arbeitsbeziehungen und anderer damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Beziehungen im Jahr 2020“ veröffentlicht, der besagt, dass die Deadline zur Information der Mitarbeiter vom 30. Juni auf den 31. Oktober 2020 verschoben wurde.

Zu beachten ist, dass jeder Mitarbeiter persönlich benachrichtigt werden muss. Sämtliche Benachrichtigungen haben persönlich zu erfolgen. Es ist nicht empfehlenswert, die Mitarbeiter, welche nicht im Büro arbeiten (z.B. Home-Office), per E-Mail, Whatsapp oder Telegram zu informieren, da der elektronische Dokumentenaustausch gemäß der Arbeitsgesetzgebung noch nicht zulässig ist. Im Falle der Home-Office-Tätigkeit müssen die erforderlichen Unterlagen über die Filialen der „Post Russlands“ mit Inhaltserklärung und Empfangsbestätigung verschickt oder die Mitarbeiter ins Büro eingeladen werden, um sie mit den neuen Regeln vertraut zu machen.


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