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Russland - Steuervergünstigungen für IT-Branche

Patrick Pohlit


Um günstige Bedingungen für die „Rückkehr“ russischer IT-Unternehmen aus anderen Jurisdiktionen zu schaffen, plant die russische Regierung die Einführung einer Reihe von Steuervergünstigungen und Subventionen für diese Unternehmen, insbesondere bei Sozialversicherungsabgaben, Gewinnsteuer und Umsatzsteuer. Trotz der deutlichen Senkung der Steuerlast für IT-Unternehmen scheint die positive Wirkung dieses Steuermanövers zweifelhaft.


Wegen eines starken Rückgangs der Einnahmen von IT-Unternehmen im Zusammenhang mit CoVID19 sowie der Abwanderung vieler IT-Unternehmen ins Ausland aufgrund unattraktiver regulatorischer und steuerlicher Besonderheiten des russischen Rechts beschloss die russische Regierung, ein sogenanntes Steuermanöver in der IT-Branche durchzuführen. Dieses zielt darauf ab, günstige Bedingungen für IT-Spezialisten in Russland zu schaffen, russische IT-Unternehmen aus anderen Jurisdiktionen (zurück) ins Land zu holen und den russischen Softwareexport zu stimulieren.

In diesem Zusammenhang ist geplant, russischen IT-Unternehmen folgende Steuervergünstigungen zu gewähren: Senkung der Sozialversicherungsprämien von 14 auf 7,6% und Senkung der Gewinnsteuer von 20 auf 3%. Außerdem ist geplant, eine Umsatzsteuerbefreiung für Software-Werbung auf ausländischen digitalen Plattformen für Technologieunternehmen einzuführen.

Es wurde vorgeschlagen, die sich hierdurch ergebenen geringeren Haushaltseinnahmen, durch die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Softwareprodukten ab 2021 auszugleichen. Gleichzeitig soll russischen IT-Unternehmen, die Software in Russland verkaufen, die hierauf entrichtete Umsatzsteuer wiederum aus dem Haushalt in Form von Subventionen zugeführt werden. Voraussetzung hierfür wäre, dass die entsprechenden Produkte im Register für inländische Software eingetragen sind.

Es wird davon ausgegangen, dass die oben genannten Präferenzen unbegrenzt gültig sind und für alle russischen IT-Unternehmen gelten, bei denen mindestens 90% der Einnahmen aus dem Verkauf von Software und Dienstleistungen für deren Entwicklung, Implementierung und Support stammen.

Trotz der deutlichen Senkung der Steuerlast für IT-Unternehmen ist die positive Wirkung des erwogenen „Steuermanövers“ in der IT-Branche sehr umstritten. Nach Ansicht vieler Vertreter der IT-Industrie wird die Stimulation der Branche durch die Reduzierung der Steuerlast im Rahmen des Manövers die finanziellen Folgen aus der Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung auf Softwareverkäufe nicht ausgleichen. Denn durch den Wegfall der Steuerbefreiung werden die Produkte für den Endverbraucher teurer was dann wiederum zu höheren Preisen und folglich zu einem Rückgang der Nachfrage im Hinblick auf Softwareprodukte führen kann. Gleichzeitig sind viele Unternehmen möglicherweise gezwungen, staatliche Subventionen zum Ausgleich der gezahlten Umsatzsteuer abzulehnen, weil der Nachweis des gezielten Einsatzes dieser Subventionen mit bestimmten Risiken verbunden sein kann.

Gegenwärtig gibt es bisher keinen entsprechenden Gesetzentwurf, allerdings wird davon ausgegangen, dass dieses „Steuermanöver“ vollzogen wird, da es der Präsident in seiner Fernsehansprache erwähnt hat.

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