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Russland - Fristverlängerung für die Registrierung von geistigem Eigentum

Zurab Tsereteli


Die Fristen für die Zahlung der Patentgebühr und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Registrierung von geistigem Eigentum werden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.


Soweit die Fristen für die Vornahme der für die Registrierung von geistigem Eigentum erforderlichen Handlungen durch die interessierten Parteien im Zeitraum vom 30. März bis zum 30. November 2020 ablaufen, so können diese Fristen bis zum Jahresende verlängert werden. Der entsprechende Antrag ist beim Föderalen Dienst für intellektuelles Eigentum, Patente und Warenzeichen (Rospatent) innerhalb von höchstens einem Monat ab Datum des Fristablaufs oder des Inkrafttretens der Verordnung (je nachdem, welches Datum später liegt) einzureichen.


Die entsprechende Verordnung Nr. 893 trat am 20. Juni 2020 in Kraft und ist auf der Website des Föderalen Dienstes für intellektuelles Eigentum, Patente und Warenzeichen ist unter diesem Link einsehbar.


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