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Russland - Neue Covid19 Hilfen

Patrick Pohlit


Neue Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf COVID-19: Russland führt weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ein. Am 22.07.2020 wurde zum einen von der Staatsduma ein Gesetz über das sogenannte Steuermanöver in der IT-Branche und die steuerliche Ansässigkeit von natürlichen Personen im Jahr 2020 verabschiedet. Es enthält eine Reihe wichtiger Klarstellungen zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiungen für Softwareverkäufe durch IT-Unternehmen sowie zu den allgemeinen Bedingungen von damit zusammenhängenden Vergünstigungen bei Gewinnsteuer und Sozialabgaben. Darüber hinaus sollen nunmehr auch natürliche Personen, die sich im Jahr 2020 mehr als 90 Tage in der Russischen Föderation aufhalten, auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Steuerresidenten gelten können. Zum anderen hat die Regierung 3 Milliarden Rubel für Subventionen an Luftfahrtunternehmen bereitgestellt. Letztlich soll ein erweiterter gewinnsteuerlicher Betriebsausgabenabzug Printmedien und Buchverlage unterstützen.


1. Das bereits von uns erläuterte Steuermanöver in der IT-Branche wurde nunmehr gemeinsam mit einer Reihe wichtiger Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiungen bei Softwareverkäufen sowie die allgemeinen Bedingungen für IT-Unternehmen zur Anwendung der ermäßigten Gewinnsteuer- (3%) und Sozialabgabensätze (7,6%) kodifiziert. Das Gesetz sieht im Gegensatz zur ursprünglichen Planung zur Finanzierung des Steuermanövers keine vollständige Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Verkäufe von Software vor. Die Befreiung bleibt nach eingängiger Kritik zur Unterstützung der russischen Softwareindustrie bei den folgenden Leistungen (Realisationen) erhalten:


  • Exklusivrechte an Software und Datenbanken, die im einheitlichen Register der russischen Programme für elektronische Computer und Datenbanken enthalten sind;

  • Rechte zur Nutzung der genannten Software und Datenbanken - auch durch Bereitstellung eines Fernzugriffs auf diese über das Internet, einschließlich Aktualisierungen und zusätzlicher Funktionalitäten.


Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien von IT-Unternehmen, die den Vorteil der ermäßigten Gewinnsteuer- und Sozialabgabensätze erlangen können:

  • Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind, Computerprogramme sowie Datenbanken entwickeln und implementieren oder Dienstleistungen für die Entwicklung, Anpassung und Modifizierung von Computerprogrammen und Datenbanken erbringen, Computerprogramme und Datenbanken installieren, testen und warten;

  • - Organisationen, die Aktivitäten zum Entwurf und zur Entwicklung von Basisprodukten elektronischer Komponenten und elektronischer oder funkelektronischer Produkte durchführen.

Um die oben genannten Steuervergünstigungen allerdings in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass das IT-Unternehmen gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Nachweis über die staatliche Akkreditierung des Unternehmens für die Tätigkeit auf dem Gebiet der Informationstechnologien / Aufnahme in das Register der Organisationen, die Erzeugnisse der elektronischen Komponentenbasis und der elektronischen (radioelektronischen) Produktion projektieren und ausarbeiten;

  • der Anteil der IT-spezifischen Einnahmen im Unternehmen sollte nicht weniger als 90% der Gesamteinnahmen für den Zeitraum betragen;

  • die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in diesem Zeitraum muss mindestens 7 Mitarbeiter betragen.

Im Gegenzug schloss das Gesetz für IT-Firmen nunmehr die Möglichkeit aus, die Kosten für die Anschaffung von elektronischen Geräten und Computern als Betriebsausgaben sofort abzusetzen, wodurch nur noch eine Abschreibung bleibt.


2. Des Weiteren wurde die unbeschränkte Steuerpflicht für natürliche Personen für das Jahr 2020 neu geregelt. Als Steuerresident der RF mit seinem Welteinkommen gilt man im Steuerjahr 2020 bereits dann, wenn man sich mindestens 90 Tage auf dem Territorium der Russischen Föderation tatsächlich aufgehalten hat und zusammen mit der Einkommensteuererklärung einen Antrag in freier Form bei der zuständigen Steuerbehörde am Ort der Registrierung einreicht. Sofern sich die Person mehr als 183 Tage auf dem Territorium der Russischen Föderation tatsächlich aufhält, gilt sie auch weiterhin automatisch als Steuerresident der RF ohne entsprechenden Antrag.


3. Weiterhin hat die Regierung 3 Milliarden Rubel für Subventionen an Luftfahrtunternehmen bereitgestellt, um die Zahl der subventionierten Transporte und die Durchführung des regionalen Lufttransports von Passagieren zu Sondertarifen zu erhöhen.


4. Letztlich wurden von der Regierung Änderungen im Steuergesetzbuch vorbereitet, nach denen Printmedien und Buchverlage bis zu 30 % der Kosten für Absatz und Vertrieb von Druckerzeugnissen als Betriebsausgaben ansetzen können, sofern diese ihr kommerzielles Erscheinungsbild verloren haben oder veraltet sind. Bisher galt ein Schwellenwert von 10%.



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