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Russland - Warenrückverfolgung

Patrick Pohlit


Schaffung eines nationalen Systems für das Tracing von Waren und Produkten:


Die Regierung hat der Staatsduma einen Gesetzentwurf über die Schaffung eines nationalen Systems der Rückverfolgbarkeit (traceability) von Waren vorgelegt. Grundlage hierfür sind die auf Ebene der EAWU getroffenen Maßnahmen zur Kontrolle des Umsatzes der in deren Zollgebiet eingeführten Waren auf allen Stufen der kommerziellen Nutzung von der Einfuhr bis zum Verkauf im Einzelhandel. Gewährleistet werden soll die Rückverfolgbarkeit nicht durch eine sichtbare Markierung, sondern Zuteilung einer Registrierungs- Nummer, die in sämtlichen steuerlichen und logistischen Dokumenten abzubilden ist.


Der von der Regierung der Staatsduma vorgelegte Gesetzesentwurf über die Rückverfolgbarkeit von Waren (Nr. 991147-7) beinhaltet den Aufbau eines umfassenden Informationssystems betreffend rückverfolgungspflichtige Waren, welches entsprechende Daten sammelt, aufzeichnet und speichert. Die Liste der betroffenen Waren und Güter soll von der Regierung der RF veröffentlicht werden.

Die Rückverfolgbarkeit soll ohne eine besondere Kennzeichnung der Waren selbst realisiert werden. Geplant ist, dass Steuerpflichtige, die mit entsprechenden Waren handeln, die Steuerbehörde über solche Transaktionen benachrichtigen und ihnen dann für diese Waren eine Chargenregistrierungsnummer (RNPT) zugeteilt wird. Beim Verkauf der Waren wird die entsprechende RNPT in der Rechnung oder in den Warenversanddokumenten in elektronischer Form eingestellt.


Informationen über Transaktionen mit rückverfolgbaren Waren werden in der Umsatzsteuer-Erklärung oder in einem speziellen vierteljährlichen Bericht angegeben und der Steuerbehörde mitgeteilt.


Der Gesetzesentwurf sieht auch folgende Sanktionstatbestände vor:


  • für das Versäumnis, der Steuerbehörde Berichte und Dokumente über Operationen mit rückverfolgbaren Waren vorzulegen - eine Strafe in Höhe von eintausend Rubel für jedes nicht vorgelegte Dokument;

  • für das Versäumnis, der Steuerbehörde eine Faktura-Rechnung oder ein Dokument über den Warenversand im festgelegten Format vorzulegen - eine Strafe von 200 Rubel für jedes nicht vorgelegte Dokument;

  • für das Versäumnis, Informationen über die der Rückverfolgbarkeit unterliegenden Waren in der Rechnung oder im Dokument über die Warenlieferung wiederzugeben - eine Strafe in Höhe von tausend Rubel für jedes dieser Dokumente.


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