Russland - Mehr Zeit für Gesellschafter
- Joerg Gulden
- 1. Sept. 2020
- 1 Min. Lesezeit
André Scholz
GmbH-Gesellschafter und Aktionäre erhalten mehr Zeit: Neue und insbesondere verlängerte Verfahren für gesellschaftsrechtliche Handlungen bei GmbHs und Aktiengesellschaften unter den Bedingungen der Pandemie sind beschlossen worden. Das entsprechende Gesetz Nr. 297-FZ vom 31.07.2020 ist am 5. August in Kraft getreten.
Es ermöglicht Gesellschaften mit beschränkter Haftung, im Jahr 2020 ihre Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses in Abwesenheit der Gesellschafter durchzuführen (Umlaufverfahren), wenn das Exekutivorgans der Gesellschaft (i.d.R. der Generaldirektor) dies so entscheidet.
Ziel ist es, ihm zu ermöglichen, einen rechtsgültigen Beschluss in den Händen zu haben, auch wenn die Gesellschafter z.B. auf Grund von Reisebeschränkungen nicht zu einer Gesellschafterversammlung zusammenkommen können.
Bei Aktiengesellschaften erleichtert das Gesetz die Bedingungen für die Erfüllung einer Reihe von zwingenden Anforderungen, darunter die Erstellung eines Protokolls über die Abstimmungsergebnisse einer Hauptversammlung der Aktionäre, welches nun innerhalb von 6 und nicht wie bisher innerhalb von 3 Arbeitstagen erstellt werden muss. Der Bericht über die Abstimmungsergebnisse muss dann innerhalb von 8 Arbeitstagen versandt werden.
Diese Erleichterungen gelten bei der Durchführung von Hauptversammlungen in Abwesenheit der Aktionäre, also z.B. im Umlaufverfahren, und nur für solche Versammlungen, deren Durchführung nach dem 31. Juli 2020 bekanntgemacht wird.
Der Wortlaut des Gesetzes kann hier abgerufen werden.
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