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Russland - Elektronische Apostille kommt

André Scholz


Mit der Änderung des Föderalen Gesetzes Nr. 330-FZ vom 28. November 2015 "Über das Anbringen der Apostille an russischen amtlichen Dokumenten, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation verwendet werden sollen" sind zukünftig elektronische Apostillen möglich.

Das geänderte Gesetz ermöglicht es der Regierung der Russischen Föderation, die Einzelheiten der Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Apostille, der Anbringung einer Apostille und der Versendung der Anträge der zuständigen Behörden in elektronischer Form und (oder) der Nutzung von Informations- und Telekommunikationsnetzen, der Führung eines Verzeichnisses der Apostillen in elektronischer Form sowie der Bereitstellung eines Fernzugriffes auf Informationen über angebrachte Apostillen, festzulegen.

In Umsetzung dessen hat das Justizministerium den Entwurf einer Regierungsverordnung vorgelegt, der die Möglichkeit der Anbringung einer elektronischen Apostille auf russischen amtlichen Dokumenten vorsieht. Das Verfahren zum Anbringen einer solchen elektronischen Apostille sowie zum Versenden entsprechender Anfragen ist von der russischen Regierung noch zu beschließen. Der Entwurf hat aber die Korruptionsprüfung bereits bestanden und soll in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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