top of page

Russland - „Gläserner“ Steuerpflichtiger: Einkommensteuer auf Bankzinsen

Patrick Pohlit


Es bestehen allgemein Bedenken hinsichtlich der dadurch entstehenden Transparenz der Guthaben und Bankeinlagen, da dies zu Fragen der Steuerbehörden über die Herkunft der Mittel führen kann, was nicht nur in Russland einigen den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte.

Laut FNS wird die steuerliche Bemessungsgrundlage definiert als Überschuss der Einkünfte in Form von Zinsen, die ein Bürger im Laufe des Jahres auf alle Einlagen und Guthaben auf Konten bei Banken in der Russischen Föderation erhält. Hierbei gibt es einen Zinsfreibetrag, der bezogen auf 1 Million Rubel Einlagekapital zum Leitzinssatz der RZB, der am Beginn des Besteuerungszeitraums gilt (derzeit 4,25%), also z.Z. 42.500 RUB. Ausgenommen von der Besteuerung sind Zinsen auf Einlagen in russischer Währung, deren Zinssatz während des gesamten Zeitraums 1% p.a. nicht übersteigt, wie z.B. bei Gehaltskonten sowie bei Treuhandkonten. Des Weiteren gibt es keine Steuerbefreiungen für bestimmte Kategorien von Steuerzahlern.

Nach Angaben des FNS werden die Banken verpflichtet bis spätestens zum 1. Februar des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres den territorialen Organen des FNS am Ort ihres Sitzes entsprechende Erträgnismitteilungen zu übermitteln, die Informationen zu den Guthaben- und Einlagezinsen enthalten. Auf Grundlage dieser Informationen wird ein konsolidierter Steuerbescheid für die Einkommensteuerung der Zinsen zusammen mit der Vermögenssteuer für natürliche Personen erstellt und im Laufe des Folgejahres (erstmals in 2022) an die Steuerpflichtigen versendet. Das heißt, eine Steuererklärung für diese Einkünfte ist nicht erforderlich.

Die Einkommensteuerzahlung für diese Zinseinkünfte ist erstmals zum 1. Dezember 2022 fällig.

Die Einführung einer Einkommensteuer auf Einkünfte aus Guthaben und Bankeinlagen ist mehrfach kritisiert worden und hat zu einem Abfluss von Geldern aus Bankeinlagen geführt. Besonders besorgniserregend für die Geschäftswelt ist jedoch nicht die Besteuerung der Zinserträge, sondern die hierdurch geschaffene Transparenz bezüglich der Bankeinlagen, die zu Fragen der Steuer- und Regulierungsbehörden in Bezug auf die Herkunft der Mittel führen kann.


97 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page