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Russland - Außerplanmäßige Zollkontrollen an- und Verbraucherschutzprüfungen abgesetzt

Sergej Suchanow


Der 30. September 2020 ist der letzte Tag der Geltungsdauer des Moratoriums für die Aussetzung außerplanmäßiger Zollkontrollen vor Ort. Dies ergibt sich aus den aktualisierten Bedingungen für die Aussetzung der Zollkontrollen im Jahr 2020 gemäß dem Regierungsbeschluss der Russischen Föderation vom 14. September 2020 Nr. 1422. Damit läuft diese Erleichterungsmaßnahme, welche auf Grund der COVID-19-Belastungen eingeführt worden ist, ohne Verlängerung aus.

Ab dem 1. Oktober werden gemäß der Regelung des Moratoriums die außerplanmäßigen Zollkontrollen wiederaufgenommen. Der zuvor eingeführten fristlosen Aussetzung der bereits geplanten planmäßigen Zollkontrollen wurde Ablauffrist am 31.12.2020 gesetzt. Die letzte Änderung stellt nach unserer Meinung ein Beispiel der sogenannten exzessiven rechtlichen Regulierung, denn die Pläne der planmäßigen Zollkontrollen werden jährlich erstellt und die Aussetzung gilt für die bereits geplanten planmäßigen Zollkontrollen.

Mit einem Beschluss vom 4. September 2020 (Nr. 1351) hat die Regierung der Russischen Föderation das Instrument der planmäßigen Inspektionen zum Verbraucherschutz bei Herstellern, Auftragnehmern, Verkäufern, autorisierten Organisationen oder Einzelunternehmern, Importeuren, Betreibern von Aggregatoren von Informationen zu Waren oder Dienstleistungen (Verkaufsplattformen) abgeschafft.

Dies ist sicherlich für die Unternehmen aus Sicht der administrativen Belastung zu begrüßen. Diese Novelle wird die Hersteller von Konsumgütern von einer der vielen Prüfungen und Rospotrebnadzor von einer der Funktionen entlasten und den Letzten hoffentlich ermöglichen sich auf viele wichtigere andere Funktionen stärker konzentrieren.


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