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Russland - Freundlicheres Investmentklima?

Patrick Pohlit


Das Finanzministerium der RF (MinFin) hat in den "Richtlinien für die Haushalts-, Steuer- und Zolltarifpolitik für das Jahr 2021 und den geplanten Zeitraum 2022 und 2023" die Eckpunkte der Steuerpolitik festgelegt. Trotz des fiskalischen Charakters enthält das Dokument teilweise geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität Russlands für ausländische Investoren.

Zu nennen wären hierbei exemplarisch die folgenden Initiativen und Regelungsvorhaben:

  • Verbesserung der Verständigungsverfahren, die in Übereinstimmung mit den russischen Doppelbesteuerungsabkommen durchgeführt werden;

  • Verbesserung der Steuergesetzgebung der Russischen Föderation im Hinblick auf Beschränkungen des Missbrauchs der Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen, Entwicklung des Konzepts des tatsächlichen Rechts (Verfügungsberechtigung) auf Einkommen,

  • Regeln für die Bestimmung des Status der Betriebsstätte ausländischer Organisationen, wenn diese in der Russischen Föderation tätig sind, und Festlegung der als Einkommen aus Quellen in der Russischen Föderation anerkannten Einkünfte;

  • Verpflichtung der Steuerbehörden, Steuerpflichtige vor einer geplanten Kontenpfändung wegen Nichtvorlage von Steuererklärungen/ Berichten zu benachrichtigen;

  • Erhöhung der Quellensteuersätze bei Zinsen und Dividenden, die an Offshore-Destinationen durch die so genannten "Transit-Jurisdiktionen" gezahlt werden, auf 15% ab dem 1. Januar 2021;

  • Gegenseitiger Informations- und Dokumentenaustausch zwischen Steuerbehörden (FNS) und Kreditinstituten sowie der Russischen Zentralbank und damit verbundene Einschränkung des Bank- und Steuergeheimnisses;

  • Prüfung von Erleichterungen i.Z.m der Holdingbesteuerung in Bezug auf Beteiligungs- und Haltefristen -Abschaffung der Mindestbeteiligung von derzeit 50% am Dividenden zahlenden Unternehmens; Verringerung der Haltefristen für eine steuerbefreite Veräußerung von Anteilen an russischen Unternehmen von fünf auf drei Jahre;

  • Prüfung der Einführung des umsatzsteuerlichen Reverse Charge für russische Leistungsempfänger bei Leistungsbezug von ausländischen Organisationen, die in Russland nur im Zusammenhang mit dem Besitz von Eigentum oder einem Konto bei einer russischen Bank steuerlich registriert sind;

  • Prüfung der Einführung (ähnlich wie in der EU) eines allgemeinen Bestimmungslandprinzips - umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Leistungsempfänger/ Sitz des Käufers.

Dies vorangestellt, kann bei einer etwaigen Umsetzung der Regelungsvorhaben die Steuerpolitik für 2021-2023 als durchaus interessant bezeichnet werden.


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