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Russland - Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer – Was tun?

Zurab Tsereteli


Der Arbeitgeber als einladende Partei ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der ausländische Staatsbürger die Aufenthaltsregeln in der Russischen Föderation einhält und die rechtzeitige Ausreise erfolgt (Artikel 16 Absatz 6 des Gesetzes N 115-FZ). Am 15. September 2020 hat die Regierung der Russischen Föderation mit Beschluss Nr. 1428 die Liste solcher Maßnahmen festgelegt. Diese sollen einerseits die Rechte ausländischer Arbeitnehmer stärken, andererseits erlegen sie den Arbeitgebern zusätzliche Verpflichtungen auf.

Organisationen haben folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • den Arbeitnehmer nach seiner Einreise in das Land oder bei der Einladung über die Kontaktdaten der Organisation zu informieren. Die Information können auf zwei Wegen zur Verfügung gestellt werden, entweder per E-Mail oder per Übergabe gegen Unterschrift. Reist ein Ausländer erneut ein, ist kein nochmaliges Informieren über die Kontaktdaten erforderlich.

  • Abgabe von Garantien für die materielle, medizinische und Unterstützung bei der Versorgung mit Wohnraum für die in der Einladung aufgeführte Aufenthaltsdauer des Ausländers in der Russischen Föderation;

  • einen Arbeits- oder zivilrechtlichen Vertrag mit ihm abzuschließen und einen Arbeitsplatz bereitzustellen;

  • bricht der Kontakt zum Mitarbeiter ab, ist das Innenministerium innerhalb von 2 Arbeitstagen hierüber zu informieren. Dazu muss sich der Arbeitgeber mittels schriftlicher formloser Benachrichtigung an die regionale Struktur des Ministeriums wenden. Auch die elektronische Form der Benachrichtigung ist möglich.

Für die Nichteinhaltung der Maßnahmen droht dem Arbeitgeber eine Geldstrafe: für juristische Personen von 400.000 bis 500.000 Rubel, für den Generaldirektor von 45.000 bis 50.000 Rubel.

Der Beschluss trat am 25. September in Kraft und ist 6 Jahre gültig.


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