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Russland - Ende des Bankgeheimnisses?

Patrick Pohlit


In seinen Ergänzungen für die "Die Richtlinien der Haushalts-, Steuer- und Zolltarifpolitik für 2021 und für die Planungsperiode 2022 und 2023" brachte die russische Regierung Vorschläge in die Staatsduma ein, nach den Banken verpflichtet werden sollen, den Steuerbehörden sämtliche Bankinformationen von Kunden auch außerhalb von Steuerprüfungen zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird das Bankgeheimnis quasi aufheben und die Transparenz der Operationen der Steuerpflichtigen erhöhen.


Die Regierung schlägt außerdem vor, die Möglichkeit des Informations- und Datenaustauschs zwischen der Russischen Zentralbank (CB) und dem Föderalen Steuerdienst (FNS) gesetzlich zu regeln. Auf diese Weise erhält die CB Zugang zu Informationen, die dem Steuergeheimnis unterliegen.

Bereits jetzt sind Banken nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation verpflichtet, den Steuerbehörden Daten über die Eröffnung oder Schließung von Konten und Einlagen von Kunden (Einzelpersonen, Einzelunternehmer und Unternehmen) zu übermitteln. Darüber hinaus sind die Kreditinstitute verpflichtet, den Steuerbehörden Bescheinigungen über die Existenz der Konten und Einlagen von Kunden sowie über deren Guthaben oder Transaktionen für bestimmte Zeiträume auszustellen. Grundlage hierfür ist bisher eine begründete Anforderung seitens der Steuerbehörde nach Artikel 86 des SteuerGB RF im Rahmen einer Steuerprüfung.


Die genannten Pläne der Regierung, diese Informations- und Auskunftsrechte des Föderalen Steuerdienstes zu erweitern, können als der Wunsch interpretiert werden, den Steuerbehörden die Möglichkeit zu geben, die Bankdaten der Kunden auch außerhalb von Steuerprüfungen zu erhalten. Die Umsetzung dieser Initiative dürfte das Bankgeheimnis vollständig beseitigen.


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