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Russland - Schneller ins KMU-Register

Sergej Suchanow



Das Prinzip der Führung des KMU-Registers wurde zum 7. November durch Anpassungen im Gesetz zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) geändert.

Dies erleichtert Unternehmen und Einzelunternehmern die Aufnehme in die KMU-Liste, wenn sie bisher dort nicht eingetragen waren oder aus dem Register ausgeschlossen wurden.


Zukünftig werden am 10. eines jeden Monats Informationen über juristische Personen und Einzelunternehmer, die am ersten Tag dieses Monats zu den KMU gehören, in das einheitliche Register der kleinen und mittleren Unternehmen eingetragen und nicht mehr wie bisher nur einmal jährlich.


Darüber hinaus werden Steuerpflichtige folgendermaßen in das Register aufgenommen:

- vom 10. Januar bis 10. Juni - basierend auf Informationen für das vorvergangene Kalenderjahr, d.h. vom 10. Januar 2021 bis 10. Juni 2021 basierend auf Informationen für 2019;

- vom 10. Juli bis 10. Dezember - basierend auf Informationen für das vorangegangene Kalenderjahr, d.h. vom 10. Juli 2021 bis 10. Dezember 2021, basierend auf Informationen für 2020.


Unter Berücksichtigung der Änderungen können am 10. Dezember diejenigen Organisationen und Unternehmer aufgenommen werden, die Nachweise für 2019 eingereicht haben, aber zuvor nicht in das Register aufgenommen worden sind.

Sie werden nicht am 10. August (wie nach altem Regelungsstand), sondern am 10. Juli aus dem Register gestrichen.

Die Gründe hierfür bleiben gleich:

- Nichteinreichung von Steuererklärungen für das vorangegangene Kalenderjahr (die Nichteinreichung für 2020 führt in 2021 zur Löschung aus dem Register).

- Nichteinhaltung der Kriterien für die Eingruppierung als KMU

Wurde die Organisation (der Einzelunternehmer) zuvor aus dem Register der KMU ausgeschlossen, wird sie innerhalb eines Jahres (am 10. des nächsten Monats) wieder in das Register aufgenommen, wenn sie die Anforderungen erfüllt (Einreichung von Dokumenten). Die Unternehmen müssen so nicht auf den 10. August nächsten Jahres warten, wie nach altem Recht. Durch diese Änderungen kann der Steuerpflichtige schnell wieder in das KMU-Register aufgenommen werden.


Nach Angaben des Föderalen Steuerdienstes befinden sich 5,67 Millionen kleine und mittlere Unternehmen im KMU-Register. Davon sind 2,36 Millionen juristische Personen und 3,31 Millionen Einzelunternehmer.

Jedes Jahr wird mehr als 50 Millionen Mal auf die Register-Informationen zugegriffen. Die Verwendung dieser Informationen wird durch die russische Regierung genutzt, um kleine und mittlere Unternehmen effektiver zu unterstützen und, um zuverlässige Auftragnehmer auszuwählen.


Zum 7. November 2020 wurden auch das Gesetz über die Handels- und Industriekammer (HIK) geändert.

Zukünftig gehören regionale HIK zu den Organisationen, die Infrastrukturunterstützung für KMU anbieten können. Durch die Änderungen dürfen HIK nun an regionalen und kommunalen Programmen zur Unterstützung von KMU teilnehmen.


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