top of page

Russland - Vermögenseinlagen und Investitionsabzüge

Patrick Pohlit


Nach kürzlich verabschiedeten Änderungen im Steuergesetzbuch sollen nunmehr Bareinlagen ins Vermögen der Gesellschaft einem späteren aufwandswirksamen Abzug unterliegen können. Darüber hinaus sollen Anpassungen beim steuerlichen Investitionsabzug die Attraktivität dieses Instruments erhöhen.


Am 21.10.2020 verabschiedete die russische Staatsduma das Föderale Gesetz "Über die Änderung der Teile eins und zwei des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation" (Gesetzesvorlage Nr. 990129-7).


Zum einen sieht das Gesetz Änderungen hinsichtlich von Geldeinlagen ins Vermögen einer Gesellschaft vor. Im Falle des Ausscheidens, der Liquidation der Gesellschaft, des Verkaufs von zuvor erworbenen Anteilen oder Aktien sind die Anteilseigner nunmehr berechtigt, für den zu ermittelten Veräußerungs- bzw. Liquidationsgewinn neben den Anschaffungskosten auch die Vermögenseinlagen aufwandswirksam zu berücksichtigen.


Zum anderen wurden Änderungen bezüglich der Anwendung des steuerlichen Investitionssteuerabzugs eingeführt. So soll es nunmehr möglich sein, Aufwendungen für den Erwerb und die Modernisierung von Anlagevermögen im Rahmen des Investitionsabzugs unmittelbar anzusetzen, was eine vorteilhafte Alternative zur Standardabschreibung bedeuten kann. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Investitionsabzug attraktiver zu machen. Insbesondere wird es nunmehr möglich sein, die Standardabschreibung des Anlagevermögens in Höhe des Restbuchwerts der Anschaffungskosten zu nutzen, die wegen der gesetzlichen Beschränkungen nach Abzug Investitionsabzugs nicht berücksichtigt werden können. Andererseits kann der Steuerpflichtige den nicht genutzten Investitionsabzug teilweise in künftige Steuerperioden vortragen.


61 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page