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Russland - Neue HQS-Formulare

Zurab Tsereteli


Ab dem 01.01.2021 treten neue Antragsformulare in Kraft für:

  • den Erhalt einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen;

  • die Verlängerung der Gültigkeit einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen;

  • die Erteilung einer weiteren Arbeitserlaubnis an einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen und

  • die Änderungen der in einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen enthaltenen Informationen.

Diese neuen Formulare wurden mit Verordnung des Innenministeriums Russlands vom 30. Juli 2020 Nr. 533 festgelegt.


In den meisten Fällen muss ein Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für "Visa"-Ausländer erhalten, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten.

Hierfür wurden die entsprechenden Formulare auf Grundlage der Verordnung des russischen Innenministeriums vom 14. August 2017 Nr. 637 festgelegt.


Darüber hinaus sind ab dem 01.01.2021 neue Dokumente für die Meldungen in Bezug auf die Beschäftigung von Ausländern zu verwenden (Verordnung des russischen Innenministeriums vom 30.07.2020 Nr. 536).


Für alle Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen bzw. unter Vertrag nehmen, sind einschlägig:

  • die Mitteilung über den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags mit einem Ausländer;

  • die Mitteilung über die Kündigung eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrages mit einem Ausländer;


Für einen hochqualifizierten Spezialisten und seinen Arbeitgeber gelten:


  • der Antrag eines ausländischen Staatsbürgers, ihn als hochqualifizierten Spezialisten einzuordnen, und das Verfahren zum Ausfüllen dieses Antrages und

  • die Benachrichtigung von Arbeitgebern und Auftraggebern über die Erfüllung der Gehaltsverpflichtungen (Vergütungen) gegenüber einem ausländischen hochqualifizierten Spezialisten.


Für Personaldienstleister gilt zukünftig eine neue Benachrichtigung über die Beschäftigung eines ausländischen Staatsbürgers durch eine Organisation, die Dienstleistungen für die Beschäftigung ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation erbringt.


Derzeit sind die durch Verordnung des russischen Innenministeriums vom 04.06.2019 Nr. 363 genehmigten Formulare in Kraft und diese fallen zum 01.01.2021 der "regulatorischen Guillotine" zum Opfer.


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