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EAWU: Warenzeichen - Freihandel mit Serbien

Sergej Suchanow


Am 9. November hat Präsident Putin mit seiner Unterschrift zwei wichtige Gesetze zur Weiterentwicklung der EAWU auf den Weg gebracht.

Zum einen die Ratifizierung des Abkommens über Marken, Dienstleistungsmarken und Ursprungsbezeichnungen von Waren in der EAWU sowie die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EAWU und der Republik Serbien.

Mit der ersten Vereinbarung werden die Begriffe „Marke der Union“, „Dienstleistungsmarke der Union“ und „Ursprungsbezeichnung für Waren der Union“ eingeführt.

Der Vertrag ermöglicht es, nur bei einem der nationalen Patentämter einen Antrag auf Eintragung einer Marke oder Ursprungsbezeichnung eines Unionsproduktes zu stellen. Auf ihrer Grundlage wird die entsprechende Bezeichnung nach Abschluss der erforderlichen Verfahren im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedsstaates rechtlich geschützt.

Die Vereinheitlichung des Systems wird dazu führen, dass sich die Zeit für die Registrierung einer Marke verkürzt, da es nicht erforderlich ist, sie in allen Ländern der Union separat anzumelden bzw. selbst die Anmeldung an alle weiterzuleiten. Die Anmeldung wird beim Patentamt der Einreichung einer formellen Prüfung unterzogen und dann automatisch an die Patentämter der anderen Mitgliedsstaaten weitergeleitet, um diesen ebenfalls die Möglichkeit zu Prüfung der beanspruchten Bezeichnung zu geben.


Die Anmeldung für eine Marke der Union erfolgt in elektronischer oder Papierform. Die Möglichkeit der elektronischen Registrierung von Marken und die Bearbeitung solcher Anträge ist insbesondere jetzt wichtig, wo die Arbeit von Unternehmen durch die Pandemie erschwert ist.

Um den Schutz einer Marke der Union zu erhalten, muss die Anmeldung nur beim Patentamt eines EAWU-Staates eingereicht werden. Darüber hinaus erfolgt sie in russischer Sprache nach einheitlichen Anforderungen, unabhängig davon, in welchem Land sie der Antragsteller einreicht.

Eine vorläufige (formelle) Prüfung findet nur beim Patentamt der Anmeldung statt. Ist das Ergebnis positiv, wird die Anmeldung auf der offiziellen Website der Union veröffentlicht und das Patentamt sendet die Dokumente an die übrigen nationalen Patentämter.

Interessenten können innerhalb von 3 Monaten ihre Einwände gegen die Eintragung der Marke einreichen, welche dann bei der Prüfung der deklarierten Bezeichnung berücksichtigt werden. Innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung der Anmeldungsunterlagen durch die Anmeldestelle bei den Patentämtern der anderen EAWU-Staaten können diese eine Prüfung der deklarierten Bezeichnung durchführen und die Anmeldestelle über das Vorliegen von Gründen für die Verweigerung der Eintragung der Marke der Union informieren.

Geschieht dies nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums, verlieren die anderen Patentämter das Recht auf Verweigerung. Auf der Grundlage, der von den nationalen Patentämtern erhaltenen Informationen beschließt die Anmeldestelle entweder, die Marke der Union zu registrieren, oder sendet dem Anmelder eine Mitteilung mit den von den nationalen Ämtern vorgebrachten Ablehnungsgründen. Die Ablehnung kann nach dem im jeweiligen Staat geltenden Verfahren angefochten werden.


Wird eine positive Entscheidung über die Registrierung getroffen, trägt die Anmeldestelle die Marke in das einheitliche Markenregister der Union ein und stellt dem Rechteinhaber eine Bescheinigung über die Marke der Union aus. Das Zertifikat ist ab Antragsdatum 10 Jahre gültig und kann mehrmals verlängert werden (jeweils für 10 Jahre).

Wenn dieselbe Marke im Namen derselben Person in den Registern aller EAWU-Länder für vollständig oder teilweise übereinstimmende Warenmarken eingetragen ist, kann der Inhaber des Urheberrechts nach Inkrafttreten des Vertrags bei jedem nationalen Patentamt einen Antrag auf eine Unions-Markenbescheinigung stellen. Sie wird für die Dauer der Registrierung in dem Staat der Union ausgestellt, in dem die nationale Registrierung spätestens abläuft. In diesem Fall werden in den nationalen Registern Aufzeichnungen über die Registrierung der Marke der Union und über die Ersetzung einer solchen regionalen Registrierung der vorherigen nationalen Registrierung gemacht.

Die Anfechtung der Eintragung einer Marke der Union ist bei der zuständigen Behörde eines Staates der Union nach dem nationalen Verfahren dieses Staates möglich, jedoch nur aus den im Vertrag vorgesehenen Gründen.

Wenn ein Warenzeichen/eine Marke der Union ungültig wird, kann ihr Inhaber auf der Grundlage der gelöschten regionalen Registrierung eine nationale Markenanmeldung einreichen, wobei das Ursprungsdatum der gelöschten Registrierung beibehalten wird.



Der Schutz einer Marke der Union kann aufgrund ihrer Nichtnutzung über einen Zeitraum von 3 Jahren vorzeitig enden. Gleichzeitig wird zur Wahrung des Schutzes einer Unionsmarke ihre Verwendung im Hoheitsgebiet mindestens eines EAWU-Staates als ausreichend anerkannt. Streitigkeiten über die Verletzung des ausschließlichen Rechts an einer Marke der Union im Hoheitsgebiet der EAEU-Staaten werden gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ebenso geregelt wie Verstöße gegen die Rechte an einer nationalen Marke.


Das Freihandelsabkommen bietet serbischen Waren ein einheitliches Zugangsregime zum EAWU-Markt. Ausnahmen vom Freihandelsregime bei der Einfuhr in die EAWU gelten für Fleisch, Geflügelnebenprodukte, mehrere Sorten von Schmelzkäse, Zucker, Schaumweine, Ethylalkohol, alkoholische Tinkturen, Liköre, Zigarren und bestimmte Arten von Geräten.

Das Dokument verbietet die Verwendung nicht marktbezogener Methoden zur Berechnung der Kosten im Rahmen von Antidumpinguntersuchungen. Diese Bestimmung soll die EAWU vor der Anwendung vor Maßnahmen seitens Serbien schützen, die nicht den WTO-Anforderungen entsprechen.

Die Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Informationen über Normen, technische Vorschriften, Messtechnik, Marktüberwachung und Konformitätsbewertungsverfahren, einschließlich Akkreditierung, Prüfung und Zertifizierung, um das gegenseitige Verständnis der jeweiligen Systeme zu verbessern und das Auftreten technischer Handelshemmnisse zwischen ihnen zu verhindern.

Es ist vorgesehen, ein elektronisches System für die Bereitstellung von Ursprungszeugnissen während der Zollanmeldung, die administrative Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Parteien und einen Mechanismus für bilaterale Schutzmaßnahmen einzuführen, welches es ermöglicht, schnell auf Marktveränderungen aufgrund der Handelsliberalisierung zu reagieren.


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