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Russland - Kündigung des DBA mit den Niederlanden

Patrick Pohlit


Im Rahmen der aus dem Juni 2020 stammenden Anweisung des russischen Präsidenten, die Steuern auf im Ausland gezahlte Dividenden und Zinsen zu erhöhen, führte das Finanzministerium Verhandlungen u.a. mit dem Finanzministerium des Königreichs der Niederlande, um das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den Ländern dahingehend zu ändern, dass die Quellensteuersätze auf Dividenden- sowie Zinszahlungen aus Russland auf 15% erhöht werden.


Das russische Finanzministerium (MinFin) bot der niederländischen Seite die gleichen Bedingungen an, wie sie in diesem Jahr bereits mit Zypern, Luxemburg und Malta vereinbart worden waren. Die niederländische Seite lehnte die Änderungsvorschläge als einseitige Maßnahmen ab. In diesem Zusammenhang erklärte das MinFin den Beginn der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Kündigung des DBA Niederlanden an und begann damit offiziell das Kündigungsverfahren.


Die Auflösung DBA mit den Niederlanden wird unter anderem erhebliche negative Folgen für russische Unternehmen und auch die Steuerbehörden haben:


- die russischen Steuerbehörden werden den durch das Abkommen vorgesehenen Informationsaustausch nicht mehr nutzen können;

- Russische Unternehmen, die sich bei niederländischen Banken finanziert haben, werden höhere Steuern auf Zinszahlungen zahlen müssen (20% statt jetzt 0%), was eine zusätzliche Belastung für russische Kreditnehmer bedeutet. Darüber hinaus würde die Kündigung zu einer Quellensteuer bei Lizenzen und Anteilsveräußerungen führen.


Angesichts der Tatsache, dass die Arbeiten an dem entsprechenden Gesetzesentwurf bis zum Frühjahr 2021 andauern können, kann die Vereinbarung somit erst 2022 gekündigt werden. Theoretisch ist daher, trotz Abbruch der Verhandlungen, noch eine „Hintertür offen“.



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