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Russland - Besteuerung von Kryptowährungen

Patrick Pohlit


Die Regierung hat der Staatsduma einen Gesetzentwurf über die Besteuerung von Kryptowährung vorgelegt, in dem digitale Währungen als Vermögen qualifiziert werden, für die strafbewehrte Notifikationspflichten eingeführt werden sollen, deren Handel allerdings von der Umsatzsteuer befreit wird.

Die Regierung hat der Staatsduma einen Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Kryptowährung (Gesetzesentwurf Nr. 1065710-7) vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, digitale Währungen für steuerliche Zwecke als Vermögen anzuerkennen. Transaktionen in digitaler Währung werden von der Umsatzsteuer befreit. Die Einkünfte aus Transaktionen in digitaler Währung werden jedoch der Gewinnsteuer und der Einkommenssteuer für natürliche Personen unterliegen. Da in Russland nur unbewegliches Vermögen der Vermögensteuer unterliegt, wird Kryptowährung zu keinem Besteuerungsgegenstand der Vermögensteuer für natürliche und juristische Personen unterliegen.


Der Gesetzentwurf führt auch die Verpflichtung der Steuerpflichtigen ein, digitale Währungen zu melden und jährlich Berichte über Transaktionen und Salden in Bezug auf die gehaltene digitale Währung an die Steuerbehörden zu übermitteln.


Die oben genannten Informationen sind der Steuerbehörde in elektronischer Form spätestens bis zum 30. April des auf das Berichtskalenderjahr folgenden Kalenderjahres vorzulegen, wenn für ein Kalenderjahr der Betrag der Ein- oder Ausgänge digitaler Währung den Gegenwert von 600 Tausend Rubel (auf der Grundlage des Marktpreises für die digitale Währung am Tag der jeweiligen Transaktion) übersteigt.


Außerdem wird ein Ordnungswidrigkeitstatbestand für das Versäumnis, die oben genannten Informationen an die Steuerbehörde zu übermitteln, eingeführt:


- Unterbliebene Notifikation über Transaktionen in digitaler Währung und den Saldo der digitalen Währung vorzulegen, oder die Vorlage des genannten Berichts, der ungenaue Informationen enthält - Bußgeld in Höhe von 10 Prozent des größeren der beiden Beträge als Rubeläquivalent;

- Unterbliebene Notifikation über den Erhalt eines Verfügungsrechts über digitale Währung - Geldstrafe in Höhe von 50.000 Rubel.


Die Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung von Steuerbeträgen durch den Steuerpflichtigen infolge der Nichtberücksichtigung von Einkünften aus Transaktionen, die mit digitaler Währung abgerechnet wurden, droht mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Prozent des nicht gezahlten Steuerbetrags.


Wenn es Anzeichen für eine mögliche Verletzung der Steuergesetzgebung gibt, hat die Steuerbehörde außerdem das Recht, von den Banken Kontoauszüge von Personen anzufordern.


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