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Russland - Kontrolle von Finanztransaktionen

Zurab Tsereteli

Veröffentlichung des Gesetzes über die Stärkung der Aufsicht und Kontrolle im Bereich der Finanztransaktionen


Mit dem Föderalen Gesetz Nr. 208-FZ, unterzeichnet am 13. Juli 2020, wurde die Liste der Finanztransaktionen, welche einer besonderen Kontrolle unterliegen, neu gefasst. Der Gesetzestext ist hier abrufbar.


Der Kontrolle der föderalen Finanzaufsichtsbehörde (Rosfinmonitoring) unterliegen derzeit alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Abhebung von Geldmitteln vom Bankkonto einer juristischen Person oder deren Einzahlung auf das Konto, wenn diese den Betrag von 600 TRUB übersteigen und solche Transaktionen nicht zur regelmäßigen Tätigkeit des Unternehmens gehören. Die Änderung stärkt die Kontrolle über Bargeldtransaktionen i.H.v. mehr als 600 TRUB und sieht vor, dass solche Transaktionen zukünftig unabhängig von der Art der Tätigkeit des Unternehmens kontrolliert werden.

Darüber hinaus sind die Banken zukünftig verpflichtet, der föderalen Finanzaufsichtsbehörde Informationen über alle Immobiliengeschäfte im Wert von mehr als 3 Mio. RUB zur Verfügung zu stellen. Derzeit unterliegen der Kontrolle nur Immobiliengeschäfte, bei denen Eigentum übertragen wird. Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Zahlung auf das bzw. vom Konto im Rahmen eines Leasingvertrages werden nun ebenfalls kontrolliert, wenn diese den Betrag von 600 TRUB übersteigen.


Darüber hinaus wurde eine Kontrolle von Postanweisungen von über 100 TRUB eingeführt.


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