Russland - Studentenjobs ohne Arbeitserlaubnis
- Joerg Gulden
- 12. Aug. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Zurab Tsereteli
Beschäftigung ausländischer Studenten ohne Arbeitserlaubnis
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes №16-FZ vom 06.02.2020 am 5. August können Unternehmen ausländische Studenten beschäftigen, ohne, dass für diese eine Arbeitserlaubnis eingeholt werden muss.
Voraussetzung ist, dass der Ausländer in Vollzeit an einer staatlich registrierten Bildungseinrichtung studiert. Ist dies gegeben, bedarf es keine Arbeitserlaubnis mehr und er darf in seiner studienfreien Zeit arbeiten. Die Beendigung des Studiums oder dessen Abbruch führen zwingend auch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Dies dürfte zukünftig die Vergabe von Praktika an ausländische Studenten erleichtern.
Der Gesetzestext kann auf dem offiziellen Internetportal für juristische Informationen abgerufen werden.
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