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Russland - Frist nicht versäumen!

Patrick Pohlit

Fristablauf für CbCR Meldung: Am 31. August 2020 läuft für das Wirtschaftsjahr 2019 die Meldepflicht im Rahmen des von der OECD eingeführten Country-by-Country Reporting (CbCR) ab. Mitglieder einer multinationalen Unternehmensgruppe müssen den russischen Steuerbehörden eine entsprechende Beteiligung bis zu diesem Datum anzeigen.

Das sogenannte Country-by-Country Reporting (CbCR) wurde im Rahmen der sogenannten Anti-BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD von den teilnehmenden Mitgliedsstaaten für multinationale Unternehmensgruppen eingeführt. Hintergrund ist eine verbesserte Datenerhebung für die Bestimmung von Verrechnungspreisrisiken und der Verlagerung von Besteuerungssubstrat.

Die benannte Anzeige bezieht sich zunächst nur auf die Beteiligung russischer Unternehmen an einer relevanten multinationalen Unternehmensgruppe und ist nach russischem Recht jährlich spätestens acht Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Muttergesellschaft einzureichen. Sofern das Geschäftsjahr der Muttergesellschaft das Kalenderjahr ist, läuft die Frist für die Einreichung der Meldung für das Wirtschaftsjahr 2019 am 31. August 2020 ab.

Die Meldung wird ausschließlich elektronisch über die vorhandenen Telekommunikationskanäle an den Föderalen Steuerdienst (FNS) über das zuständige Finanzamt am Ort der Registrierung übermittelt und bedarf einer besonderen qualifizierten elektronischen Signatur.

Sofern durch die ausländische Muttergesellschaft der Gruppe die Benachrichtigungs- und Mitteilungspflichten auf ein bestimmtes russisches Unternehmen der multinationalen Gruppe übertragen wurden, sind die anderen Teilnehmer von der Notifikationsverpflichtung befreit, denn nur dieses Unternehmen hat für alle die Beteiligungsbenachrichtigung einzureichen.

Die Meldung muss nach dem Gesetz folgende Informationen enthalten:

- Daten über den Steuerzahler, der die Meldung einreicht;

- Informationen über den ausländischen Teilnehmer der internationalen Gruppe;

- Informationen über die russischen Teilnehmer der internationalen Gruppe, einschließlich OGRN, INN und CPP.

Bei Unterbleiben der Meldung innerhalb der festgesetzten Fristen oder bei Abgabe mit einem nicht ausreichenden Inhalt kann dem betreffenden Unternehmen ein Ordnungsgeld von 50.000 Rubel auferlegt werden.


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