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Russland - Gesetzesänderungen 2021

Sergej Suchanow



Unternehmens- und Gesellschaftsrecht


Unternehmen und Einzelunternehmer müssen zukünftig die EGRUL- und EGRIP-Behörde innerhalb von bis zu sieben Tagen über einzutragende Änderungen informieren.


Das Gesetz über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern wurde novelliert, wodurch insbesondere eine Liste von Angaben geschaffen wurde, die ohne Beteiligung einer juristischen Person in das Register eingetragen werden können. Zusätzlich wurde der Zeitraum von 3 auf 7 Arbeitstage verlängert, in denen Unternehmen und Einzelunternehmer die Registrierungsstelle über Änderungen informieren müssen, welche im entsprechenden Staatsregister einzutragen sind.


Das Gesetz tritt am 26. April 2021 in Kraft.



Lizenzen und Berechtigungen


Die Aushändigung von Lizenzen in Papierform wird eingestellt.


Ab dem 1. Januar 2021 wird die Genehmigung zur Ausübung bestimmter Aktivitäten nicht mehr durch ein spezifisches Dokument, sondern durch einen Eintrag in das Lizenzregister bestätigt. Die Ausstellung von Lizenzen in Form von Urkunden sowie die Ausstellung von Duplikaten und Kopien wird eingestellt. Ein Registerauszug ist für eine Gebühr von dreitausend Rubel zu erlangen.


Die Liste der automatisch erneuerbaren Lizenzen und Berechtigungen wurde erweitert.


Die Liste der Genehmigungen, für welche die im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie eingeführte automatische Verlängerung gilt, wurde aktualisiert.

Dies betrifft insbesondere Lizenzen für die Beförderung von Fahrgästen in Taxis und Wassernutzungsverträge, die zwischen 15. März und 31. Dezember 2020 ausgelaufen sind. Diese Lizenzen werden automatisch um 12 Monate verlängert.

Die Gültigkeitsdauer der Ergebnisse der staatlichen ökologischen Begutachtung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.


Ab dem 1. Januar 2021 treten neue Formen der Konformitätserklärung und der Konformitätsbescheinigung in Kraft.


Konformitätserklärungen und Zertifikate werden in Papier- und (oder) in Digitalform ausgestellt.

Das Verfahren zum Ausfüllen der Konformitätserklärung wurde entsprechend modifiziert.

Ein Verfahren zur Erstellung von Zertifikaten wurde ebenfalls neu gefasst. Einträge in das Zertifikat, die nicht im Formular vorgesehen sind, sowie Abkürzungen von Wörtern (mit Ausnahme allgemein anerkannter Bezeichnungen und Abkürzungen) und jegliche Korrektur des Textes sind nicht zulässig.

Die Verordnungen gelten bis zum 1. Januar 2027.


Inspektionen und Revisionen


Ab Januar sind über die Distanz durchgeführte Inspektionen gestattet.


Mit Beginn des Jahres 2021 können Behörden juristische Personen und Einzelunternehmer aus der Ferne überprüfen, unter anderem auch unter Einsatz von Audio- oder Videokommunikationstechnik.


Durch die Umsetzung des Föderalen Gesetzes "Über die staatliche Kontrolle (Aufsicht) und munizipale (kommunale) Kontrolle in der Russischen Föderation" hat die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren im Umgang mit dem einheitliche Register der Inspektionen geändert. Diese wird ab jetzt als einheitliches Kontrollregister (Aufsichtsregister) bezeichnet.


Das neue Register enthält Informationen zu allen neuen Arten von Maßnahmen, die durch das oben genannte Föderale Gesetz eingeführt wurden: Testbeschaffung, Überwachung der Beschaffung, Probenentnahmekontrolle, Inspektionsbesuch, Inspektion in Form einer Razzia, Dokumenteninspektion, Inspektion vor Ort, Untersuchung vor Ort und Überwachung der Einhaltung obligatorischer Anforderungen.


Ab Juli 2021 tritt ein Verbot der Durchführung von Kontrollaktivitäten (Aufsichtstätigkeiten), ohne vorherige Aufnahme von Informationen darüber in das einheitliche Register, in Kraft. In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit der „rückwirkenden“ Eingabe der relevanten Informationen technisch ausgeschlossen sein.

69 Gesetze und Anforderungen föderaler Organe, die verbindliche Anforderungen im Bereich der technischen Regulierung enthalten, werden aufgehoben. Anforderungen, welche die Behörden bis Januar abzuschaffen haben, müssen nicht mehr befolgt werden.


Ab dem 1. Januar 2021 fallen 69 Gesetze von Exekutivorganen der Föderation, die verbindliche Anforderungen im Bereich der technischen Regulierung, hauptsächlich im Bereich der Zertifizierung, enthalten, unter die „Regulierungs-Guillotine“.


Bis zum Beginn des neuen Jahres war die Regierung verpflichtet, die Abschaffung vieler ihrer Gesetze und Dokumente der föderalen Exekutivbehörden und Landesbehörden der RSFSR und der UdSSR sicherzustellen. Dies gilt für Handlungen mit verbindlichen Anforderungen, deren Einhaltung während der staatlichen Kontrolle oder Überwachung beurteilt wird. Nicht annullierte Vorschriften, die vor 2020 in Kraft getreten sind, können in der Regel ab Januar außer Acht gelassen werden.


Reform der Geschäftsanforderungen


Es handelt sich hierbei um die zwingenden Anforderungen in Bezug auf die Führung von Geschäften und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten.


Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Anforderungen erfolgt im Rahmen der staatlichen Kontrolle (Aufsicht), der munizipalen (kommunalen) Kontrolle, der Übernahme der Verwaltungsverantwortung, der Erteilung von Lizenzen und anderer Genehmigungen, der Akkreditierung, der Bewertung der Produktkonformität und anderer Formen der Bewertung und Prüfung.


Es wird davon ausgegangen, dass der Großteil der verbindlichen Anforderungen bis Ende 2021 aufgehoben und gemäß Normen neu ausgestellt werden sollte. Insbesondere unabhängig davon, ob die angegebenen Rechtsakte für ungültig erklärt wurden, im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation nicht gültig sind oder die angegebenen Rechtsakte ab dem 1. Januar 2021 bei Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) aufgehoben wurden, ist es nicht gestattet, die Einhaltung der darin enthaltenen zwingenden Anforderungen zu beurteilen, wenn sie vor dem 1. Januar 2020 in Kraft traten.


Es wurde auch festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 die Nichteinhaltung der in diesen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Regelungen nicht Grundlage für die Verfolgung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sein kann, wenn sie vor dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.


Öffentliche Aktiengesellschaften werden zur Einrichtung einer internen Revision gezwungen.


Ab dem 1. Januar müssen öffentliche Aktiengesellschaften das Institut der internen Revision installieren, wobei der Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) einen Prüfungsausschuss zu bilden hat. Dieser Ausschuss übt die vorgeschaltete Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens aus.


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