Russland - Kein Anspruch bei Überstunden ohen Anordnung
- Zurab Tsereteli
- vor 6 Tagen
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Zurab Tsereteli
Leistet ein Mitarbeiter Überstunden, ohne hierzu vom Arbeitgeber aufgefordert worden zu sein, hat er keinen Anspruch auf Vergütung.
Eingebettet war die Frage in eine Auseinandersetzung nach der Entlassung.
Ein gekündigter Mitarbeiter war der Ansicht, ihm sei nicht die volle Vergütung gezahlt worden, und verlangte die Nachzahlung für Überstunden, Arbeit am Wochenende, an Feiertagen und für Nachtarbeit.
Aller drei Instanzengerichte waren der Ansicht, dass der ehemalige Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diese zusätzliche Tätigkeit zu bezahlen.
Der Arbeitnehmer hatte die zusätzlichen Aufgaben tatsächlich außerhalb der Arbeitszeit ausgeführt, jedoch aus eigenem Antrieb. Er hatte seine Arbeitszeit eigenständig eingeteilt, insbesondere während der Phase der Umstellung auf ein Fernarbeit.
Darüber hinaus hatte der Arbeitnehmer die Frist für die Anrufung des Gerichts versäumt.





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