Russland - Minfin zu Kriterien kontrollierter Geschäfte
- vor 49 Minuten
- 1 Min. Lesezeit
Patrick Pohlit
Im Rahmen eines Schreibens zu einzelnen Steueränderungen hat das russische Finanzministerium eine neue Regelung zur Qualifizierung von sog. kontrollierten Geschäften mit Steuerpflichtigen aus Ländern kommentiert, in denen der Gewinnsteuersatz 15% oder weniger beträgt.
Das Ministerium weist darauf hin, dass es aufgrund der ständigen Änderungen der ausländischen Steuergesetzgebung keine offiziellen Listen der Staaten veröffentlichen wird, die unter diese Regelung fallen.
Der Steuerpflichtige muss selbst die Steuerbelastung in dem Land seines Vertragspartners einschätzen und beurteilen, ob das Geschäft als kontrolliert anzusehen ist.
Als Nachweis für den Steuersatz kann der Steuerbehörde ein offiziell veröffentlichter Rechtsakt vorgelegt werden, der den Steuersatz für den jeweiligen Berichtszeitraum festlegt, mit Angabe der Veröffentlichungsquelle und einer Übersetzung ins Russische.





Kommentare