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Russland Steuerliche Änderungen 2021

Patrick Pohlit


Überblick steuerliche Änderungen in 2021

2021 traten wichtige steuerliche Änderungen in Kraft, u. a. in der IT-Branche, bei konzerninternen Finanzierungen und Vermögensübertragungen, der Unterkapitalisierung sowie dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Darüber hinaus ändern sich Steuersätze bei Dividenden und der Einkommensteuer.


IT

Das russische Steuergesetzbuch wurde dahingehend geändert, dass der Gewinnsteuersatz für russische IT-Unternehmen (auf 3%) sowie die Gesamtbelastung durch Versicherungsprämien (auf 7,6%) gesenkt wurde. Außerdem wurden einige wichtige Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung durch IT-Unternehmen für Softwareverkäufe eingeführt.


Konzerninterne Finanzierung

Es wurden Änderungen bei Finanzierungen von verbundenen Unternehmen und bei der Unterkapitalisierung für 2020/2021 verabschiedet: die zulässigen Zinssätze für IC-Verbindlichkeiten wurden erweitert, der Wechselkurs für Fremdwährungsschulden zum 28.2.2020 fixiert und Wechselkursdifferenzen sollen bei der Unterkapitalisierung grds. außer Betracht gelassen werden.

Das zulässige Intervall der Zinssätze für Schuldverpflichtungen wurde für die Jahre 2020-2021 erweitert. Dies betrifft sowohl innerrussische Darlehensbeziehungen als auch grenzüberschreitende Schuldverpflichtungen. Bei sog. kontrollierten Verbindlichkeiten zwischen russischen Unternehmen, die in RUB abgeschlossen wurden, liegt der zulässige Zins-Intervall z.B. im Bereich von 0% bis 180% des Leitzinses der russischen Zentralbank (CBR) liegen (ursprüngliches Intervall 75% bis 125% des Leitzinses der CBR).

Darüber hinaus legt das Gesetz einen geänderten Berechnungsmodus für die Abziehbarkeit von Zinsen im Rahmen der Unterkapitalisierung (Thincap-Rules) fest. Für die Anerkennung angefallener Zinsen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 in Bezug auf Schuldverpflichtungen, die vor dem 1. Januar 2020 entstanden sind, gelten folgende Regeln im Rahmen der Unterkapitalisierungsvorschriften:

- Die Höhe der kontrollierten Fremdwährungsverbindlichkeiten wird zum Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am letzten Tag der Berichtsperiode bestimmt, allerdings nicht über den Kurs hinaus, der am 28. Februar 2020 galt (Fixierung des Wechselkurses);

- Die Höhe des zu Grunde liegenden Eigenkapitals zum letzten Datum jeder Berichtsperiode (Steuerperiode) wird ohne Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen bestimmt, die sich aus der Neubewertung von auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten ergeben.



Vermögenseinlagen

Des Weiteren sind Änderungen hinsichtlich von Geldeinlagen ins Vermögen einer Gesellschaft vorgesehen. Im Falle des Ausscheidens, der Liquidation der Gesellschaft, des Verkaufs von zuvor erworbenen Anteilen oder Aktien sind die Anteilseigner nunmehr berechtigt, für den zu ermittelten Veräußerungs- bzw. Liquidationsgewinn neben den Anschaffungskosten auch die Vermögenseinlagen aufwandswirksam zu berücksichtigen.


Investitionsabzug

Weiter wurden Änderungen bezüglich der Anwendung des steuerlichen Investitionssteuerabzugs eingeführt. So ist es nunmehr möglich, Aufwendungen für den Erwerb und die Modernisierung von Anlagevermögen im Rahmen des Investitionsabzugs unmittelbar anzusetzen, was eine vorteilhafte Alternative zur Standardabschreibung bedeuten kann. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Investitionsabzug attraktiver zu machen. Insbesondere wird es nunmehr möglich sein, die Standardabschreibung des Anlagevermögens in Höhe des Restbuchwerts der Anschaffungskosten zu nutzen, die wegen der gesetzlichen Beschränkungen nach Abzug Investitionsabzugs nicht berücksichtigt werden können. Andererseits kann der Steuerpflichtige den nicht genutzten Investitionsabzug teilweise in künftige Steuerperioden vortragen.

0% Gewinnsteuer bei Anteilsveräußerungen

Der Null-Gewinnsteuersatz wird nunmehr beim Verkauf von Aktien und Anteilen (mit einer Haltedauer von mehr als fünf Jahren) sowohl an russischen als auch an ausländischen Gesellschaften anwendbar sein, wenn der Anteil des Immobilien-Vermögens der Gesellschaft in Russland weniger als 50 Prozent beträgt. Allerdings darf das Land, in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat, nicht auf der schwarzen Liste des russischen Finanzministeriums stehen.


Steuerbefreiung bei Übergabe von Vermögen und Vermögensrechten

Die Möglichkeit von Gewinnsteuerbefreiungen bei Einnahmen, die eine russische Gesellschaft im Rahmen einer Unternehmensgruppe unentgeltlich erhält, wurde erweitert:

- die Befreiung umfasst nicht nur Einkünfte in Form von Vermögen, sondern auch in Form von Vermögensrechten;

- die Befreiung wird nicht nur auf die direkte, sondern auch auf die indirekte Beteiligung angewendet, wenn diese nicht weniger als 50 Prozent beträgt.


Steuerbefreiung bei Dividenden an ausländische Gesellschaften

Ausländische Unternehmen, die Steuerresidenten der Russischen Föderation sind, können den 0-Prozent-Gewinnsteuersatz auf erhaltene Dividenden anwenden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (Pkt. 1 S. 3 Art. 284 TC RF)

- die ausländische Gesellschaft die Anteile seit mindestens einem Jahr ununterbrochen gehalten hat und der Anteil nicht weniger als 50 % beträgt;

- das ausschüttende Unternehmen und das Unternehmen, welches die Dividenden erhält, sind nicht in einem Land registriert, das auf der schwarzen Liste des Finanzministeriums steht;

- die Dividenden (falls von russischen Unternehmen erhalten) werden auf Konten in russischen Banken gutgeschrieben.


0% Gewinnsteuersatz bei Anwendung des UBO Konzepts

Der 0 %-Satz auf Dividenden, die zwischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, die Steuerinländer der Russischen Föderation sind, kann beim sogenannten „UBO“ Ansatz unter Ausblendung der Zwischengesellschaften unter den folgenden Bedingungen angewendet werden,

- die empfangende Gesellschaft muss der wirtschaftliche Eigentümer der erhaltenen Einkünfte sein;

- die indirekte Beteiligung der Empfängergesellschaft an der ausschüttenden Gesellschaft darf nicht weniger als 50 % betragen

- der Betrag der Dividenden, auf den die begünstigte Gesellschaft tatsächlich Anspruch hat, muss mindestens 50 % des Gesamtbetrags der ausgeschütteten Dividenden betragen;

- Einkünfte aus passiven Tätigkeiten müssen innerhalb von 180 Tagen nach Auszahlung der Dividenden durch die ausschüttende Gesellschaft auf dem Konto der Empfängergesellschaft gutgeschrieben werden.



Einkommensteuersatz 15%

Natürliche Personen mit einem Einkommen von mehr als 5 Mio. RUB im Jahr werden nunmehr mit einem Steuersatz von 15% besteuert. Diese Änderungen betreffen insbesondere die folgenden Einkommensarten: Löhne, Dividenden, Einkommen aus Wertpapiergeschäften, unternehmerische Tätigkeit und andere.



Erhöhte Quellensteuersätze in geänderten DBA

Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Zypern, Malta und Luxemburg wurden dahingehend geändert, dass der Quellensteuersatz in Russland bei Dividenden und Zinsen auf 15 % erhöht wurde, sofern diese aus Russland in die benannten Jurisdiktionen gezahlt werden. Gleichzeitig gibt es für institutionelle Anleger sowie für bestimmte Aktiengesellschaften Ausnahmen, bei denen der Steuersatz auf Dividenden und Zinsen 5% nicht überschreiten sollte.


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