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Russland - Verfassungsgericht urteilt zu gleichartigen Verstößen

Zurab Tsereteli

 

Gegen juristische Personen wurden Bußgelder verhängt, weil sie wiederholt Gehalt in bar an gebietsfremde Arbeitnehmer ausgezahlt haben. Im Rahmen einer Prüfung wurde für jeden aufgedeckten Fall ein gesonderter Gerichtsbeschluss erlassen und eine gesonderte Geldstrafe verhängt.


Nach den später am OWiG vorgenommenen Änderungen kann nur noch eine Geldbuße, die auf den Ergebnissen einer Kontrollmaßnahme beruht, verhängt werden, unabhängig von der Anzahl der Verstöße und den geprüften Zeiträumen. Hierzu hat ein einziger Gerichtsbeschluss zu ergehen.

Die Novelle, welche die Lage des Zuwiderhandelnden verbesserte, hatte rückwirkende Kraft.


Den Antragstellern war es jedoch nicht gelungen, die Verfahren einstellen zu lassen. Nach Ansicht der Instanzengerichte verbessert die neue Vorschrift ihre Lage nicht, weil der Gesamtbetrag der Geldbuße, der im Verhältnis zum Betrag der einzelnen illegalen Devisentransaktionen berechnet wird, sich dadurch nicht verringert hätte.


Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation wies darauf hin, dass die angefochtenen Normen nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen, weil sie eine rückwirkende Anwendung auch dann zulassen, wenn die Geldbuße zutreffend festgesetzt worden ist. Die entsprechenden Gerichtbeschlüsse waren danach bei der Zusammenrechnung der verhängten Geldbußen als Einheit zu berücksichtigen.

Die Norm verbessert aber in diesem Fall auch die Rechtsposition des Rechtsverletzers, weil die Anzahl der verhängten Bußgelder für ihn von erheblicher Bedeutung sein kann.


Im vorliegenden Fall haben die Gerichte die Möglichkeit einer rückwirkenden Anwendung des Gesetzes, welches die Position des zur Verantwortung gezogenen verbessert, unzulässigerweise eingeschränkt. Dies verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gerechtigkeit und der Rechtsgleichheit.

Aufgrund der eingetretenen Verjährung können die Kläger im entschiedenen Fall nicht die Aufhebung der Gerichtsbeschlüsse und den Erlass eines neuen Beschlusses verlangen, der alle Verstöße zusammenfasst.

In Verfahren, bei denen die Anzahl der Gerichtsbeschlüsse aber von Bedeutung ist, sind die zuständigen Behörden gehalten, die Verstöße und deren Ahndung in einem Beschluss zusammenzufassen. 


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