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Russland - Neue Arbeitsschutzvorschriften

Zurab Tsereteli


Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Arbeitsschutzbestimmungen zum 01.01.2021 sollten Arbeitgeber einen außerordentlichen Wissenstest zum Arbeitsschutz unter den Arbeitnehmern organisieren. Gegenstand sollen eben diese neuen Arbeitsschutzbestimmungen sein.


Der Arbeitgeber kann den außerordentlichen Wissenstest zu den neuen Arbeitsschutzbestimmungen mit einer eigenen Kommission durchführen, wenn die Kommissionsmitglieder zuvor in Einrichtungen geschult worden sind, welche für die Fortbildung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Arbeitsschutzfragen zuständig sind.


Bestehende Bescheinigungen über die Ausbildung von Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsschutzes, die Schulung von sicheren Methoden und Techniken für die Ausführung von Arbeiten (einschließlich Ausbildung zur Arbeit in der Höhe, Arbeiten auf engstem und geschlossenem Raum usw.), die vor Inkrafttreten der neuen Arbeitsschutzvorschriften ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, wenn darauf ein Vermerk über das Bestehen des außerordentlichen Wissenstest angebracht ist.


Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Sammlung der normativen Rechtsakte, welche die Arbeitsschutzbestimmungen gemäß den Besonderheiten ihrer jeweiligen betrieblichen Prozesse regeln, anhand der neuen Vorgaben zu überarbeiten. Dies betrifft insbesondere Anweisungen zum Arbeitsschutz, zu Schulungsprogrammen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, Informationsmaterialien für Arbeitnehmer über Arbeitsbedingungen und -schutz an ihrem Arbeitsplatz, sowie zu Gesundheitsrisiken.


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