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Russland - Deoffshorisierung bei Ausschreibungen

Patrick Pohlit


Das Finanzministerium hat Verschärfungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung vorgeschlagen. So sollen u.a. Tochterstrukturen von Offshore-Firmen bei Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Experten äußerten Zweifel an der Effizienz der vorgeschlagenen Änderungen.


Das russische Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Vergabesystem (Nr. 44-FZ) zur öffentlichen Diskussion gestellt, in dem vorgeschlagen wird, Firmen, deren Gründer oder Nutznießer Offshore-Gesellschaften sind, aus dem Kreis der Bieter auszuschließen.


Die genannten Änderungen wurden im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Anti-Korruptionsplans für 2018-2020 entwickelt. In der Erläuterung zum Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der Beschaffung solcher juristischen Personen Risiken im Hinblick auf die Verschleierung von Einkünften russischer Unternehmen bietet. Hierbei wird insbesondere auf potentielle Geldwäschedelikte sowie die Unmöglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Steuerzahlungen hingewiesen.


Experten weisen darauf hin, dass die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderungen eher gering sei, da man über verschiedene Gestaltungen, wie den Einsatz von "Enkeltöchtern", die tatsächliche Teilnahme solcher Strukturen an der öffentlichen Beschaffung nicht wesentlich reduzieren kann. Es gibt auch Bedenken dahingehend, dass eine Ausschreibung mit der Begründung angefochten werden kann, dass ein Teilnehmer mit Offshore-Wurzeln an der Beschaffung teilnehmen durfte.



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