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Russland - Wichtige Änderungen im Steuergesetzbuch

Patrick Pohlit


Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der zahlreiche Änderungen im Steuergesetzbuch RF vorsieht. So soll insbesondere die Begrenzung der steuerlichen Verlustvorträge bis 2024 verlängert und Änderungen beim Reverse Charge Verfahren bei ausländischen Vertragspartnern eingeführt werden.


Am 19.02.2021 hat das Finanzministerium der RF (MinFin) einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Diskussion gestellt, der zahlreiche Änderungen im Steuergesetzbuch der RF vorsieht, u.a.:


Verlustvorträge

Nach den derzeitigen russischen Steuervorschriften können steuerliche Verluste in künftige Jahre vorgetragen werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind. Allerdings ist nach aktueller Rechtslage die Nutzung der vorgetragenen Verluste in der laufenden Steuerperiode auf die Hälfte des Gewinns des betreffenden Geschäftsjahres bis Ende 2021 begrenzt. Das Finanzministerium schlägt vor, diese Beschränkung bis 2024 zu verlängern.


Umsatzsteuer

Weiterhin werden Änderungen beim Steueragentenverfahren vorgeschlagen, wonach der inländische Erwerber verpflichtet wird, die von ihm als Steueragent geschuldete Umsatzsteuer für Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) abzuführen, die er von ausländischen Personen erwirbt, die im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Bankkontos oder als Eigentümer von Immobilien oder Fahrzeugen in der Russischen Föderation steuerlich registriert sind. Die Umsatzsteuer wird auch dann vom Steueragenten abgeführt, wenn das ausländische Unternehmen eine eigene abgesonderte Geschäftseinheit in der Russischen Föderation hat, die nicht am Verkauf der entsprechenden Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) beteiligt ist.


Quellensteuer auf Zinserträge

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Zinsen, die von einer Betriebsstätte eines anderen ausländischen Unternehmens in Russland an ein weiteres ausländisches Unternehmen gezahlt werden, als Einkünfte gelten, die der Quellensteuer in Russland unterliegen, sofern die Verbindlichkeit, auf deren Grundlage die Zinsen gezahlt werden, im Zusammenhang mit der Tätigkeit der genannten Betriebsstätte steht.


Einzelunternehmer als Steueragenten

Es werden Änderungen vorgeschlagen, nach denen auch ein Einzelunternehmer, der passive Einkünfte ins Ausland ausbezahlt, ähnlich wie ein Unternehmen, als Steueragent die Quellensteuer in Russland einbehalten und abführen muss.


Der vorliegende Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Phase der öffentlichen Diskussion und wurde noch nicht der Staatsduma vorgelegt.



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