Russland - USt-Änderungen bei laufenden Verträgen
- Patrick Pohlit
- vor 3 Tagen
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Patrick Pohlit
Das Verfassungsgericht RF hat festgestellt, dass die Erhöhung der Vergütung bei einem Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen in laufenden Vertragsverhältnissen eine Diskriminierung des nicht vorsteuerberechtigten Auftraggebers darstellt und die Lösung dieses Konflikts einer gesetzlichen Regelung bedarf.
Wie das Gericht ausgeführt hat, kann in Fällen, in denen Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen, die Gegenstand eines laufenden Vertrags sind, aufgrund einer Gesetzesänderung wegen Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung nunmehr der Umsatzsteuer unterliegen, eine automatische Erhöhung der Vergütung durch den Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers zu einer Bereicherung des Auftragnehmers und zu einer Verletzung der Gleichheit der Vertragsparteien führen.
In diesem Zusammenhang wird dem Gesetzgeber vorgeschlagen, Änderungen an der gesetzlichen Regelung solcher und ähnlicher Situationen vorzunehmen. Bis zur Änderung der Gesetzgebung wird vorgeschlagen, die Last der Erhöhung des Vertragspreises in Form der entstandenen Umsatzsteuer hälftig zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber aufzuteilen, wobei die Steuerpflicht des Auftragnehmers in vollem Umfang bestehen bleibt.
Es ist zu beachten, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise die Verträge mit natürlichen Personen nicht betrifft, bei welchen der Auftragnehmer seine Vergütung nicht ändern darf, sowie das System der staatlichen Beschaffung, das weiterhin durch spezielle Vorschriften geregelt wird.





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