Russland - Wegzugsteuer und Weiterverkauf der Wertpapiere
- Patrick Pohlit
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Patrick Pohlit
Der FNS erläutert in einem Schreiben, dass die Wegzugsteuer, die beim Erwerb von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten von Residenten aus unfreundlichen Staaten zu entrichten war, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die NDFL beim Weiterverkauf berücksichtigt werden kann.
Gemäß dem Schreiben vom 3. Dezember 2025 Nr. BS-4-11/10779@ können die vom Steuerzahler dokumentierten und tatsächlich geleisteten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwahrung und der Tilgung von Wertpapieren bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage im Falle eines nachfolgenden Verkaufs berücksichtigt werden. Somit reduziert die in den Regeln der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation festgelegte obligatorische Zahlung (Wegzugsteuer) ebenso wie andere Ausgaben des Steuerpflichtigen die Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Das Schreiben wurde zur Berücksichtigung durch untergeordnete Steuerbehörden veröffentlicht.





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