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Russland - Steuererstattung durch Steueragenten

  • Patrick Pohlit
  • 31. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der FNS hat in einem Schreiben klargestellt, dass die Steuerbehörden, die von einem Steueragenten zu viel einbehaltene Einkommensteuer bei Dividendeneinkünften, nur an diesen zu erstatten hat und nicht an den Steuerpflichtigen selbst. Eine ähnliche Meinung vertraten bereits Oberster Gerichtshof und Verfassungsgericht.


Der Föderale Steuerdienst RF hat im Schreiben Nr. SD-3-11/1761@ vom 11. März 2021 zur Frage der Rückerstattung der durch einen Steueragenten zu viel einbehaltenen Einkommensteuer aus Dividenden-Einkünften Stellung genommen. In dem Schreiben geht der FNS in seinen Ausführungen nicht auf die konkrete Art der Einkünfte ein, woraus abgeleitet werden kann, dass diese für alle Einkunftsarten gelten. Sofern ein Steueragent Steuern zu viel einbehalten hat, ist die Steuerbehörde nicht berechtigt, diese zu viel einbehaltene Steuer auf der Grundlage von Satz 1, Artikel 231 des Steuergesetzbuchs an den Steuerpflichtigen zurückzuzahlen. Die betreffende Einkommensteuer wird von der Steuerbehörde nur über den Steueragenten erstattet, und für die Erstattung der zu viel einbehaltenen Steuer ist es notwendig, sich mit einem Antrag auf Erstattung direkt an den Steueragenten zu wenden. Bestätigt wurde diese Sichtweise auch vom Obersten Gericht RF (Kassationsbeschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 01.02.2019 N 14-KG18-48) und Verfassungsgericht (Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 17.02.2015 N 262-O).


Damit ist die zu viel einbehaltene Einkommensteuer durch den Steueragenten zurückzuerstatten, indem man zuvor bei diesem einen entsprechenden Antrag stellt. Der Steueragent muss die zu viel einbehaltene Steuer innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags des Antragstellers an diesen erstatten.


 
 
 

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