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Russland - Schaffung eines einheitlichen Kontrollregisters

Sergej Suchanow


Die am 2. April 2021 unterzeichnete Regierungsverordnung enthält das Verfahren zur Bildung und Führung eines einheitlichen Registers der staatlichen Kontrollen (Oversight). Die Website mit dem entsprechenden Portal wird vom Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation erstellt.

Das Register wird u.a. Informationen über die Arten der Kontrolle (Aufsicht) auf föderaler, regionaler und kommunaler Ebene und über die Organe, die diese ausüben, enthalten. Außerdem sind im Register die folgenden Informationen zu finden:

• Liste der Kriterien und Indikatoren für das Risiko eines Verstoßes gegen verbindliche Anforderungen;

• eine geschlossene Liste von Informationen, die von Kontroll- oder Aufsichtsorganen angefordert werden können;

• Klassifizierung von Kontrollobjekten mit Risikokategorien;

• Programm zur Vorbeugung von Schadensrisiken und Kalender für planmäßige Kontrolltätigkeiten (Überwachung);

• Informationen darüber, wie man sich bei offenen Fragen zur Kontrolltätigkeit beraten lassen kann;

• Informationen über Präventiv- und Kontroll-/Überwachungsmaßnahmen.


Die öffentlich zugänglichen Informationen werden auf der Website des Registers kostenlos zur Verfügung gestellt.

Daten aus dem Register werden in anderen staatlichen Informationssystemen verwendet, wie z.B. im einheitlichen Register für Kontroll(aufsichts)aktivitäten. Somit werden alle Informationen zur Steuerung und Überwachung vereinheitlicht, was deren Verständnis und Analyse vereinfacht.


Die Regeln für die Einrichtung des Registers treten erst am 1. Juli 2021 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt muss das Register in Bezug auf die Arten der föderalen Aufsicht bereits vollständig, und in Bezug auf andere Kontrollen bereits teilweise befüllt sein. Das Spätestens für den 31. Dezember 2021 ist die vollständige Betriebsbereitschaft geplant.


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