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Russland - Neues Anwendungsschreiben des FNS

Patrick Pohlit


Der FNS hat ein neues Anwendungsschreiben an alle Steuerbehörden versandt, um ein einheitliches Verständnis des Artikels 54.1 SteuerGB RF zu gewährleisten.


Das Schreiben enthält Gerichts- und Verwaltungspraxis und gibt Beispiele für vorsätzliche Handlungen der Steuerzahler im Rahmen des Gestaltungsmissbrauchs.

In der Verwaltungspraxis wenden die lokalen Steuerbehörden nach Angaben der Unternehmen den neuen Artikel 54.1 SteuerGB RF inflationär als Sanktionsmaßnahme im Zusammenhang mit der Aberkennung des Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzugs an.


Die Klarstellungen des FNS im Schreiben vom 10.03.2021 N БВ-4-7/3060@ führen zu mehr Transparenz in der Vollzugspraxis sowohl für Unternehmen als auch für die Steuerbehörden, insbesondere bei der Feststellung der tatsächlichen Höhe der Steuerschuld sowie bei der Haftung für Steuerschulden, womit gutgläubige Steuerpflichtige geschützt werden sollen.


Das Schreiben legt auch ein besonderes Augenmerk auf die gebührende Sorgfaltspflicht der Steuerpflichtigen bei der Auswahl der Vertragspartner und schlägt Maßnahmen vor, die von den Steuerbehörden im Rahmen einer Steuerprüfung anzuwenden sind, um die Beteiligung von "technischen" Unternehmen (Scheinfirmen) an einer Transaktion zu identifizieren und den vorsätzlichen Einsatz solcher Unternehmen durch Steuerpflichtige zum Zwecke der Verkürzung der Steuerbemessungsgrundlage nachzuweisen.


Einer der wesentlichen Aussagen des FNS beinhaltet, dass Art. 54 Abs. 1 SteuerGB RF nur in den Fällen Anwendung findet, in denen durch die im Schreiben vorgeschlagenen Beispiele für missbräuchliche Strukturen "ein Schaden für den Fiskus verursacht wird". Es bleibt abzuwarten, wie das Anwendungsschreiben die gegenwärtige Praxis der Steuerbehörden beeinflussen wird.


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