Russland - Beschränkungen für Anteilserwerbe verlängert
- Patrick Pohlit
- 24. Dez. 2025
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Patrick Pohlit
Der Präsident der Russischen Föderation hat einen Erlass zur Verlängerung der Beschränkungen für den Erwerb ausländischer Unternehmen, die im Erlass Nr. 126 vom 18.03.2022 festgelegt sind, bis zum 31. Dezember 2026 unterzeichnet.
Die Beschränkungen gelten für die Bezahlung von Anteilen, Einlagen, Beteiligungen am Vermögen, einschließlich des Stammkapitals, einer juristischen Person mit Sitz im Ausland durch einen russischen Residenten sowie für Beiträge im Rahmen eines einfachen Personengesellschaftsvertrags. Gemäß dem Erlass dürfen solche Transaktionen nur nach Erhalt einer Sondergenehmigung der Zentralbank der Russischen Föderation durchgeführt werden.





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