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Russland - Registrierung juristischer Personen vereinfacht

Sergej Suchanow


Die Staatsduma der Russischen Föderation hat in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, gemäß dem der Notar, welcher die Echtheit der Unterschrift auf dem Antrag zur staatlichen Registrierung bestätigt, verpflichtet ist, auch gleich das entsprechende Dokumentenpaket bei der Registrierungsbehörde einzureichen. Gibt es mehrere Gründungsgesellschafter, so werden die Dokumente von demjenigen Notar eingereicht, der die Unterschrift des letzten Antragstellers beglaubigt.

Die Bescheinigung der Echtheit und die Vorlage von Unterlagen bei der Steuerbehörde am selben Tag wird als eine notarielle Handlung angesehen. Die neuen Regeln finden keine Anwendung, wenn es ein spezielles, durch Gesetz festgelegtes Verfahren zur staatlichen Registrierung bestimmter Arten von juristischen Personen (z.B. Kreditinstituten) gibt.

Zurzeit ist entweder Antragsteller selbst oder dessen Vertreter, der über eine notariell beglaubigte Vollmacht verfügt, berechtigt, die Unterlagen bei der Registrierungsbehörde über ein Multifunktionales Zentrum für die Erbringung von staatlichen Dienstleistungen einzureichen. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der Registrierungsbehörde in elektronischer Form eigereicht werden. Diese sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu signieren.

„Die Analyse der Rechtsanwendungspraxis hat gezeigt, dass die unnötigen Belastungen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Beglaubigung der Vollmacht für den Vertreter des Antragstellers (Kurier) abgeschafft werden müssen, wenn die Dokumente zur staatlichen Registrierung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers eingereicht werden", so die Autoren der Gesetzesänderung.


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