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Russland - Vereinfachungen beim 0%-Umsatzsteuersatz

Patrick Pohlit


Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach zur Bestätigung des 0% Umsatzsteuersatzes bei der Ausfuhr von Gütern auf See- oder Flussschiffen der Bestätigungsvermerk der Zollbehörde auf den Transportdokumenten nicht mehr erforderlich sein wird, was die Dokumentation erheblich vereinfachen dürfte.


Nach dem Gesetzentwurf der russischen Regierung soll der Prozess der Bestätigung des 0%-Umsatzsteuersatzes erleichtert werden. Auf der Internetseite der Regierung der Russischen Föderation ist der Entwurf (ID: 02/04/03-21/00113825) zur Änderung des Artikels 165 des Steuergesetzbuches der RF hinterlegt, der vom Finanzministerium der RF (im Folgenden RF MoF) vorbereitet wurde.


Der Gesetzentwurf befindet sich in der Phase der öffentlichen Diskussion. Hiernach soll zur Bestätigung des 0%-Umsatzsteuersatzes für internationale Beförderungen von Waren mit See- oder Flussschiffen es nicht mehr erforderlich sein, dass die Zollbehörden die Transportdokumente mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Nach der jetzigen Rechtslage sind solche Vermerke obligatorisch.


Die Maßnahme wurde u.a. im Zusammenhang mit der Umsetzung der Roadmap zur Verbesserung des Geschäftsklimas für den Export von Waren und Dienstleistungen eingebracht, der darauf abzielt, die Kosten und den Aufwand für exportorientierte Unternehmen zu senken, um den Zugang russischer Waren und Dienstleistungen zu ausländischen Märkten zu vereinfachen. Der Fahrplan wurde durch den Erlass der Regierung der RF Nr. 2662-r vom 15.10.2020 genehmigt und der landesweite Plan zur wirtschaftlichen Erholung auf der Sitzung der Regierung der RF am 23. September 2020 verabschiedet.


Gemäß Artikel 2 des Gesetzentwurfs tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft, frühestens jedoch einen Monat nach der offiziellen Veröffentlichung und nicht vor dem 1. Tag des nächsten Umsatzsteuerzeitraums.


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