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Russland - Obligatorische außergerichtliche Rechtsbehelfe

Sergej Suchanow

Die Liste der Behörden, deren Verwaltungsakte der außergerichtlichen obligatorischen Kontrolle (vorgerichtliches Verfahren) unterliegen, umfasst 19 Behörden, darunter das Katastrophenschutzministerium, den Föderale Steuerdienst, den Föderale Dienst für Aufsicht im Bereich der Massenkommunikationen, des Post- und Fernmeldewesens und des Schutzes des Kulturerbes, das Tourismusamt der Russischen Föderation, den Föderale Dienst für Arbeit und Beschäftigung, den Föderale Dienst für die Aufsicht auf dem Gebiet des Schutzes der Verbraucherrechte und des Wohlergehens des Menschen, das Gesundheitsministerium, den Föderale Dienst für Aufsicht im Verkehrsbereich, den Föderale Dienst der Gerichtsvollzieher und das Ministerium für Industrie und Handel.


Im Rahmen des derzeitigen Testregimes zur außergerichtlichen Kontrolle ist es möglich, über das „Einheitliche Portal für staatliche Dienstleistungen“ (gosuslugi.ru) eine entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen und deren Bearbeitung zu verfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 20 Arbeitstage.


Folgende Rechtsbehelfe dürfen eingereicht werden:


  • Beschwerde gegen den Beschluss auf Grund der Ergebnisse einer vorgenommenen Prüfung;

  • Beschwerde gegen die Anordnung über die Feststellung von Verstößen;

  • Beschwerde gegen die Anordnung zur Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden;

  • Beschwerde gegen den Beschluss zur Durchführung einer geplanten (außerplanmäßigen) Prüfung und

  • Beschwerde gegen die Handlungen einer befugten Person im Rahmen einer Prüfung.


Die zuständige Stelle prüft den Rechtsbehelf zukünftig innerhalb von zwei Arbeitstagen. Wird dieser abgelehnt, ist die beschwerte Person berechtigt, sich an das zuständige Gericht zu wenden, um die Handlungen oder Dokumente der Behörde anzufechten.


Es wird erwartet, dass die Einführung eines obligatorischen außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Kosten für Bürger sowie Unternehmen senkt und die Belastung der Gerichte verringert. Darüber hinaus erhofft sich die Regierung, dass dieser Mechanismus aufzeigt, welche Aspekte der Aktivitäten der Aufsichtsbehörden die meiste Kritik auf sich ziehen. Dies soll wiederum die Möglichkeit eröffnen, Maßnahmen ergreifen zu können, um die Effizienz der Behördenarbeit zu verbessern.

Ab dem 1. Juli 2021 wird das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren für das Vorgehen gegen Verwaltungsakte aller Aufsichtsbehörden obligatorisch.


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