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Russland - Registrierung von Immobilien

Sergej Suchanow


Am 30. April wurde das Föderale Gesetz "Über die Einführung der Änderungen des Föderalen Gesetzes "Über die staatliche Registrierung von unbeweglichem Vermögen" und anderer gesetzlicher Akte der Russischen Föderation auf dem Gebiet der staatlichen Katastererfassung und der staatlichen Registrierung von Rechten" unterzeichnet. Das Dokument zielt darauf ab, die Registrierung von Immobilientransaktionen zu vereinfachen.


Danach ist es zukünftig nur möglich, die Übertragung oder Einschränkung von Rechten, die Belastung eines Objekts oder ein Rechtsgeschäft mit diesem dann zu registrieren, wenn das staatliches Register für Immobilien bereits einen Eintrag über das Recht an diesem Objekt enthält.


Bestimmte Befugnisse im Bereich des Katasterwesens und der staatlichen Registrierung werden von Rosreestr (Föderaler Dienst für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie) auf nachgeordnete Behörden übertragen - zum Beispiel die Erteilung von Auskünften aus dem einheitlichen staatlichen Register für Immobilien. Diese Behörden nehmen Anträge auf staatliche Registrierung oder Registrierung vor Ort entgegen, versenden Dokumente über Kurierdienste an Antragsteller, arbeiten mit Katasteringenieuren zusammen usw.


Auch die Regeln für die Entgegennahme von Anträgen auf staatliche Registrierung oder Katastererfassung vor Ort sind nun konkret geregelt. Im Normalfall handelt es sich dabei um eine Dienstleistung gegen Entgelt. Befreit von der Zahlung sind bestimmte Gruppen von Antragstellern: Veteranen und Kriegsversehrte des Zweiten Weltkriegs, behinderte Kinder, Behinderte der Gruppen I und II, Behinderte der Gruppe I, deren Behinderung seit dem Kindesalter besteht.


Einige Anträge können elektronisch über ein persönliches Kundenkonto auf dem Bürgerservice-Portal eingereicht werden - zum Beispiel, wenn die Anmeldung eines errichteten Wohngebäudes oder eines Eigenheims erfolgen soll. Soweit ein Immobiliengeschäft stattgefunden hat, ist es auch möglich, einen Antrag auf Eintragung der Entstehung, Änderung, Beendigung oder Übertragung von Rechten über ein persönliches Kundenkonto zu stellen.


Es wurde klargestellt, dass zusätzliche Informationen über ein Immobilienobjekt gemäß dem für die Katastererfassung festgelegten Verfahren und aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen geändert werden können. Zudem ist auch eine neue Art von Zusatzinformationen eingeführt worden - über die Unmöglichkeit der staatlichen Registrierung der Übertragung, Beendigung oder Einschränkung des Rechts an einem landwirtschaftlichen Grundstück bis zum Abschluss einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Beschlagnahme dieses Grundstücks. Dies bezieht sich auf Fälle, in denen der Grundstückseigentümer eine missbräuchliche Nutzung oder andere Verstöße zugelassen hat.


Im Immobilienkataster werden zukünftig die Entscheidungen über die Beschlagnahme eines Grundstücks und (oder) einer darauf befindlichen Liegenschaft ebenfalls eingetragen. Das Kataster wird auch Informationen über Grundstücke und Objekte enthalten, die sich in Gebieten befinden, in Bezug auf die eine Entscheidung über die Reservierung von Grundstücken für staatliche und kommunale Bedürfnisse getroffen wurde.


Darüber hinaus wird das Kataster erweiterte Angaben über die Katasteringenieure enthalten, die Katasterarbeiten in Bezug auf ein bestimmtes Objekt durchgeführt haben (vollständiger Name, Registernummer im Register der selbstregulierende Organisation und Bezeichnung der selbstregulierende Organisation, Sozialversicherungsnummer).



Es wurde zudem weitere Informationen bzw. Anlässe für die Katastererfassung und die staatliche Registrierung von Rechten festgelegt:


• die Entscheidung eines Schiedsgerichts, nach der ein Vollstreckungstitel in Übereinstimmung mit der Entscheidung eines staatlichen Gerichts ergangen ist;

• eine Karte des Gebietes;

• technischer Plan für bestimmte Objekte - z. B. für Rohbauten, Räumlichkeiten und Stellplätze;

• Vermessungsurkunde für den Fall, dass das Objekt nicht mehr existiert.

• Zu den Fällen, in denen eine Katastererfassung ohne staatliche Registrierung durchgeführt werden kann, ist ein weiterer Fall hinzugekommen: Der Rechtsinhaber hat die Art der erlaubten Nutzung seines Objekts gewählt.


Die Liste der Personen, auf deren Antrag die Katastererfassung und die staatliche Registrierung gleichzeitig durchgeführt werden, wurde ergänzt. Diese umfasst nun auch:


• Personen, die ein Grundstück aufgrund einer Grunddienstbarkeit, einer öffentlichen Grunddienstbarkeit oder eines anderen Rechts nutzen, ohne selbst eine Grunddienstbarkeit zu begründen - bei der Erfassung und Registrierung von Rechten an auf solchen Grundstücken errichteten Immobilienobjekten;

• Erben einer Person, die Eigentümer eines zerstörten Objekts war – für den Fall der Notwendigkeit, die Beendigung der Existenz des Objekts zu registrieren;

• Nutzer von Grundstücken, die auf der Basis von lebenslangem Nutzungsrecht oder dauerhafter (ewiger) Nutzung zur Verfügung gestellt werden;

• Notare.


Weitere Neuerungen betreffen zum Beispiel die Regeln für die Korrektur von Fehlern im staatlichen Einheitsregister für Immobilien.


Das Gesetz ist am 30. April in Kraft getreten, aber für viele Bestimmungen existieren länger Übergangsfristen.


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