Russland - Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht
- Patrick Pohlit
- 9. Juni 2021
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Patrick Pohlit
Die G7 haben sich auf einen weltweiten Mindes-Ertragssteuersatz von 15% geeinigt, wobei dessen Umsetzung wohl der G20 und OECD vorbehalten bleibt. Gleichzeitig setzt Russland seine einseitige Anpassung der DBA fort. Das DBA mit den Niederlanden wird wohl gekündigt, auf dem Prüfstand steht nunmehr auch die Schweiz.
Die Finanzministerien der G7-Länder haben sich nach jahrzehntelangen Diskussionen auf einen Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen geeinigt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen und den Wettbewerb zwischen den Ländern zu erhöhen. Dieser Ansatz soll Steuerhinterziehung vermeiden und steuerfreie Zonen (Offshore-Destinationen) beseitigen.
So werden große Unternehmen, wie Apple, Google, Amazon, mehr Steuern zahlen müssen, da solche Unternehmen derzeit oft in Ländern mit niedrigen Steuersätzen registriert sind.
Die Frage der Einführung einer einheitlichen Mindestgewinnsteuer soll als nächstes auf dem Treffen der G20, zu der auch Russland gehört, sowie in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) diskutiert werden.
Für Russland dürfte der Abschluss eines Abkommens über einen Mindestsatz jedoch keine wesentlichen Anpassungen der russischen Steuerpolitik mit sich bringen, da die Gewinnsteuer nach inländischem Steuerrecht 20% beträgt. Allerdings könnte sich diese Entwicklung teilweise auf das Außensteuerrecht und die sog. KIK Gestaltungen (kontrollierte ausländische Gesellschaften) auswirken, da immer mehr Länder dann bei der russischen Hinzurechnungsbesteuerung rausfallen werden.
Darüber hinaus ist ein weltweiter Steuersatz von 15% nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Es bleibt abzuwarten, ob auf OECD Ebene auch Standards für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage festgelegt werden.
Parallel hierzu hat Russland begonnen, quasi einseitig die Bedingungen seiner DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit den Niederlanden, Luxemburg, Zypern und Malta zu überarbeiten und abzuändern. Die wichtigsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Quellensteuer auf Dividenden und des Zinssatzes auf 15 %. Russland konnte keine Einigung mit den Niederlanden erzielen und es ist daher zu erwarten, dass wie angedroht, das DBA zum 1. Januar 2022 gekündigt wird. Am 26.05.2021 wurde auf der Webseite der russischen Staatsduma das Gesetz Nr. 139-FZ vom 26.05.2021 zur Kündigung dieses DBA mit den Niederlanden veröffentlicht.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Kündigung tatsächlich erfolgt, da sich diese negativ auf die russische Wirtschaft auswirken kann, denn viele niederländische Unternehmen sind in Russland registriert und nach Schätzungen betragen deren Investitionen mindestens 10 bis 20 Milliarden Euro. Daher wird die Beendigung des Abkommens wahrscheinlich nur großen russischen staatlichen Unternehmen helfen und kleine sowie mittelständische Unternehmen eher belasten. Es ist zu hoffen, dass die Beendigung des DBA mit den Niederlanden von der russischen Seite neu verhandelt wird.
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