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Russland - Registrierung juristischer Personen vereinfacht

Zurab Tsereteli


Ein Notar, welcher die Unterschrift auf dem Antrag auf staatliche Registrierung einer Gesellschaft (bei ihrer Gründung) oder eines Einzelunternehmers beglaubigt hat, muss zukünftig diesen Antrag und die übrigen Dokumente spätestens bis zum Ende desselben Arbeitstages in Form von elektronischen Dokumenten an die Registrierungsbehörde senden.

Gibt es mehr als einen Gründer einer Gesellschaft, müssen die Unterlagen von dem Notar eingereicht werden, der die Unterschrift des letzten Antragstellers beglaubigt hat.


Die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift auf dem Antrag sowie die anschließende Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei der Registrierungsbehörde erfolgt durch Notare im Rahmen eines einzigen Notariatsaktes. Somit wird es möglich, mit einem Notarbesuch eine Gesellschaft zu gründen, ohne zwei separate Notariatsakte bezahlen zu müssen.


Die Regeln gelten nicht, wenn das Gesetz ein besonderes Verfahren für die Registrierung bestimmter juristischer Personen vorsieht, z. B. für Kreditinstitute.

Mit der Novelle entfällt auch die Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung einer Vertretungsvollmacht, wenn sich der Antragsteller dafür entscheidet, die Unterlagen direkt über einen Bevollmächtigten beim Föderalen Steuerdienst einzureichen.


Das neue Verfahren tritt am 25.08.2021 in Kraft.


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