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Russland - Gesellschafterversammlungen online möglich

Zurab Tsereteli


Die Änderungen der Vorschriften des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation über die Annahme von Beschlüssen durch Versammlungen betreffen Gesellschafter juristischen Personen, Insolvenzgläubiger und Vertreter anderer Zivilrechtsgemeinschaften. Der Entwurf wurde in dritter Lesung angenommen. Die Änderungen könnten daher bereits zum 1. Juli in Kraft treten.


Der Begriff „Direkte Abstimmung" wird durch "Sitzung" ersetzt.


Die Beteiligten sind danach berechtigt, auch aus der Ferne an einer Sitzung teilzunehmen. Dazu ist eine Methode erforderlich, die es ermöglicht, dass ein Teilnehmer zuverlässig identifiziert werden, er über Tagesordnungspunkte diskutieren und abstimmen kann. Die Methoden können festgelegt werden durch:

- Gesetz;

- durch einstimmigen Beschluss der Beteiligten der Gemeinschaft oder

- die Satzung der juristischen Person.

Es wird weiterhin möglich sein, Beschlüsse durch eine schriftliche Stimmabgabe (d.h. ohne physische Durchführung einer Sitzung) zu fassen. Außerdem wird es möglich sein, Dokumente mit Informationen zur Stimmabgabe auch mit technischen Mitteln zu versenden.


Die Protokollierung der Sitzung und der Abstimmungsergebnisse können z.B. elektronisch erfolgen. Dazu ist erforderlich, dass Folgendes aufgezeichnet wird:

- das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Sitzung und/oder die Methode der Fernteilnahme;

- das Datum, bis zu dem die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe angenommen sowie die Art und Weise, in der sie übermittelt wurden;

- die Angaben zu den Teilnehmern an der Sitzung und/oder den Absendern der Dokumente;

- die Ergebnisse der Abstimmungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten;

- die Angaben derjenigen, die mit der Auszählung der Stimmen beauftragt waren;

- Einzelheiten zu denjenigen, die gegen den Beschluss gestimmt haben und gefordert haben, dass dies im Protokoll festgehalten wird;

- den Verlauf der Sitzung oder der Abstimmung, wenn ein Teilnehmer darum gebeten hat, dass dies im Protokoll festgehalten wird sowie

- die Identität derjenigen, die das Protokoll unterzeichnet haben.

Die Neuerungen gelten für die Beziehungen zwischen den Beteiligten, die nach dem 1. Juli 2021 über die Sitzungen oder die schriftliche Stimmabgabe informiert werden.


Daneben ändert der Gesetzesentwurf auch noch weitere Rechtsvorschriften.


Wichtig ist, dass die genannten Vorschriften des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation über Versammlungen nur Anwendung finden, soweit nicht ein spezielles Gesetz etwas anderes vorsieht.



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