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Russland - Markierungspflicht für bestimmte Warengruppen

  • Sergej Suchanow
  • 3. Aug. 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Als erste Warengruppe wurde 2016 für Pelzwaren mit einer Pflichtmarkierung begonnen. Die zuerst mit RFID markierten Pelze wurden dann 2019 in das einheitliche Markierungssystem „Chestny ZNAK“ (Ehrliches Kennzeichen) überführt. Mit dem Betrieb dieses Track- and Tracesystem wurde das halbstaatliche Zentrum zur Entwicklung aussichtsreicher Technologien (CRPT, www.crpt.ru – nur in russischer Sprache verfügbar) betraut.


Ziel der Markierung von Waren ist es Verbraucher vor Fälschungen und minderer Qualität zu schützen.


Bei ausländischen Produkten muss die Markierung entweder vor dem Import angebracht werden oder spätestens im Zollager.


Bisher schon markiert werden müssen:


  • Arzneimittel – seit 1. Oktober 2019 bzw. 1. Juli 2020

  • Fotokameras und Blitzlichtgeräte – seit 1. Oktober 2020

  • Parfüms – seit 1. Oktober 2020 mit einer Übergangsphase bis 30. September 2021

  • Autoreifen – seit 15. Dezember 2020

  • Schuhe und Tabakwaren – seit 1. Juli 2020


Auch in diesem Jahr ist die Initiative fortgeführt worden. Mit Bekleidung und Textilien (1. Januar 2021) sowie Milch und Milchprodukten (ab 1. Juni 2021 in mehreren Etappen) kamen in 2021 schon zwei weitere Warengruppen hinzu und zum 1. Dezember folgt als vorerst letzte Gruppe das Mineral- und Tafelwasser.

Bei allen Warengruppen gibt es noch weitere Etappen der Einführung bis ins Jahr 2023 hinein. Insbesondere die Umsetzung eines vollständigen elektronischen Dokumentenaustausches zwischen allen Beteiligten bedarf noch einiger Zeit zur Umsetzung.


Für andere Warengruppen wurde die Kennzeichnungspflicht beschlossen und Pilotprojekte bereits durchgeführt oder laufen derzeit, sodass eine Umsetzung für die Zukunft zu erwarten ist. Dies betrifft folgende Warengruppen:


  • Bier und Biermischgetränke (Pilotprojekt vom 1. April bis 31. August 2021 – starker Widerstand der Getränkehersteller, da es hier Überschneidungen mit dem System EGAIS gibt, welches zur Überwachung des Alkoholmarktes dient)

  • Fahrräder und Kleinkrafträder (Pilotprojekt bereits am 31. Mai 2020 abgeschlossen – Einführungstermin offen)

  • Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamine, Mineralstoffe etc. (Pilotprojekt vom 1. Mai 2021 bis 31. August 2022)


Neben dem oben dargestellten Widerstand der Bierbrauer gibt es auch Produzenten, die auf eine Aufnahme ihrer Warengruppe in das System drängen. Dazu zählen die Hersteller von Waren für Kinder und von Zement. Darüber hat die russische Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadzor angeregt auch die Waren des Bereiches Sportnahrung zu markieren.


An einer Vorschrift zur Markierung von Medizinprodukten und Rollstühlen (Pilotprojekt für Rollstühle läuft) wird derzeit gearbeitet. Der Einführungstermin ist aber noch offen.


Exporteure müssen die Entwicklung daher weiter aufmerksam verfolgen und insbesondere auch den gesamten EAWU-Raum im Blick behalten, da die Markierungs- und Nachverfolgungssysteme sukzessive auf die gesamte Eurasische Wirtschaftsunion ausgedehnt werden sollen.


 
 
 

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