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Russland - Umsatzsteuer bei Gesetzesänderungen

  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Die Staatsduma hat in 1.Lesung einen Gesetzentwurf behandelt, der die Umsatzsteuer bei laufenden Verträgen regelt, sofern der Verkäufer infolge einer Gesetzesänderung zum Umsatzsteuerzahler wird oder die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen dadurch umsatzsteuerpflichtig

werden.


Der Gesetzgeber schlägt vor, die Steuerlast auf den Verkäufer zu übertragen und die Umsatzsteuer nach der Berechnungsmethode aus dem festgelegten Vertragspreis zu ermitteln. Diese Regelung soll zur Anwendung kommen, wenn die Parteien im Vertrag keine Klausel für den Fall einer Gesetzesänderung vorgesehen und keine Vereinbarung über eine Preiserhöhung getroffen haben, während der Verkäufer keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug hat.


Zuvor wurde diese Frage vom Verfassungsgericht der Russischen Föderation geprüft, welches vorgeschlagen hat, für einen Übergangszeitraum bis zur Einführung gesetzlicher Änderungen die Steuerlast zu gleichen Teilen zwischen den Vertragsparteien aufzuteilen.


 
 
 

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