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Russland - Kündigung per eMail unwirksam

  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Kündigungsschreiben der Arbeitnehmers per E-Mail – Gerichte sehen die Kündigung als unwirksam an

 

Sachverhalt


Der Arbeitnehmer war im Unternehmen sowohl in seiner Hauptbeschäftigung als auch in einer Nebentätigkeit angestellt. Er verschickte per E-Mail zwei Kündigungsschreiben und meldete sich anschließend krank. Die Arbeitsverträge wurden durch den Arbeitgeber nach Ablauf der Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet.


Der Arbeitnehmer reichte anschließend gegen die Beendigung Klage ein. 

 

Entscheidung


Berufungs- und Kassationsinstanzen setzten den Kläger wieder in seine früheren Positionen ein.  In den Entscheidungsgründen spielte dabei eine Rolle, dass im Unternehmen kein elektronisches Dokumentenmanagementsystem eingeführt war. Damit gingen beim Arbeitgeber keine Originale der Kündigungsschreiben des Mitarbeiters ein.


Der Arbeitgeber konnte so den tatsächlichen Willen zur Kündigung nicht feststellen und klärte den Arbeitnehmer nicht über die Folgen der Einreichung der Schreiben auf. Er wurde außerdem nicht über die Möglichkeit informiert, die Kündigungen zurück ziehen zu können und vereinbarte keinen wirksamen Austrittsdatum.

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer versucht, vor Kenntnisnahme der Anordnung über die Beendigung der Arbeitsverhältnisse sein Kündigungsschreiben zurückzuziehen.


Dies bestätigte für die Gerichte den mangelnden Parteiwillen, die Arbeitsverhältnisse zu beenden.


 
 
 

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