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Russland - Steuerliche Änderungen, Auswertung deutscher Konten

Patrick Pohlit


Ende Juli 2021 wurden neue Steuersenkungen in Bezug auf Vermögensteuer sowie Grundsteuer vorgeschlagen. Andererseits wird eine Erhöhung der Sozialversicherungsprämien diskutiert. Darüber hinaus fangen die russischen Steuerbehörden an, u.a. deutsche Bankkonteninformationen für steuerliche Zwecke auszuwerten.


Am 20. Juli 2021 wurde in der Staatsduma der Gesetzentwurf Nr. 1217650-7 eingebracht, der vorsieht, für die Dauer der Covid-bedingten restriktiven Maßnahmen einen Nullsteuersatz in Bezug auf die Vermögensteuer für Unternehmen und natürliche Personen sowie die Grundsteuer einzuführen, was eine zusätzliche Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen und Privatpersonen in Russland während der Pandemie darstellen soll. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Steuererleichterungen ist noch nicht bekannt.


Das Finanzministerium der Russischen Föderation (MinFin) hat als eine Finanzierungsmöglichkeit dieser Steuersenkungen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei Sozialversicherungsbeiträgen für die Anwendung des Beitragssatzes von 22% vorgeschlagen, die derzeit bei 122 Tausend Rubel pro Monat liegt. Diese Maßnahme steht auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts zur "Feinabstimmung" der Abgaben- und Steuern sowie der Aufstockung des Haushalts um 400 Millionen Rubel, über das wir bereits berichtet haben. Gegenwärtig sind die Obergrenzen für die Bemessungsgrundlage der Beiträge zum Rentenfonds (1 465 000 Rubel p.a.) und zum Sozialversicherungsfonds (966 000 Rubel p.a.), bei deren Erreichen der Abgabensatz für den Rentenfond auf 10 % gesenkt und für den Sozialversicherungsfonds überhaupt keine Beiträge mehr erhoben werden. Das Finanzministerium der Russischen Föderation schlägt vor, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, damit die Arbeitgeber erhöhte Beiträge über einen längeren Zeitraum zum regulären Satz zahlen, um dem Haushalt bis 2024 einen Mehrbetrag von 45 Milliarden Rubel zufließen zu lassen.


In der Praxis der letzten Wochen zeigt sich, dass die russischen Steuerbehörden mit der Auswertung der Bankinformationen begonnen haben, die sie seit dem Steuerjahr 2018 u.a. vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Grundlage des von der OECD initiierten Abkommens über den internationalen Finanzkontenaustausch zur Verfügung gestellt bekommen. Es mehren sich die Fälle, in denen auch in den Regionen die örtlichen Wohnsitzsteuerbehörden natürliche Personen mit Konten im Ausland anschreiben und diese zur Übermittlung von Dokumenten für die Steuerjahre 2018 und 2019 mit dem Hinweis auf nicht deklarierte ausländische Einkünfte auffordern. Für die betroffenen Personen empfiehlt sich daher, die Dokumente für die betreffenden Jahre vorzuhalten oder diese ggf. kurzfristig zu besorgen, da die bußgeldbewehrte Vorlagefrist nur 10 Werktage beträgt.


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