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Russland – Neues zu Konformitätserklärungen

Sergej Suchanow


Das Verfahren zur Bestätigung der Konformität von Produkten, welche der obligatorischen Zertifizierung und Konformitätserklärung unterliegen, wurde neu festgelegt. Dies gilt für alle Waren des einheitlichen Regierungsverzeichnisses, welches vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften zur technischen Regulierung festgestellt wurden.


Das Verfahren wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt und umfasst:


- Produktidentifizierung und Probenentnahme (Stichproben);

- Untersuchung (Test) und Messung der Produkte in einem akkreditierten Prüflabor;

- Analyse des Produktionsstatus oder Bewertung des Qualitätsmanagementsystems (soweit durch das Zertifizierungssystem vorgesehen);

- Untersuchung des Projekts und der Produktart (soweit durch das Zertifizierungsprogramm vorgeschrieben).

- Erteilung einer Konformitätserklärung;

- Kontrollinspektion der zertifizierten Produkte (soweit durch das Zertifizierungsprogramm vorgeschrieben).


Antragsteller auf Erteilung eines Zertifikates oder einer Konformitätsbescheinigung können Hersteller (oder ihre Bevollmächtigten), Verkäufer oder Importeure von Produkten sein.

Die Anforderungen an den Antrag auf Zertifizierung sowie das Verfahren für seine Einreichung und Prüfung sind entsprechend vorgeschrieben.


Produkte, deren Konformität entsprechend den oben beschriebenen Vorschriften bestätigt wurde, müssen ein Kennzeichen tragen, um am Markt verkehrsfähig zu sein. Das Ministerium für Industrie und Handel hat kürzlich das Verfahren für diese Kennzeichnung bekannt gemacht. Sie wird ab dem 1. März 2022 verpflichtend.

Das Verfahren sieht vor, dass, wenn zusätzlich zu diesem Zeichen, andere Konformitätszeichen auf den Produkten angebracht werden, diese Kennzeichnung die Sichtbarkeit, Klarheit und Lesbarkeit des Zeichens für die Verkehrsfähigkeit nicht beeinträchtigen darf. Die Kennzeichnung kann dabei kann flach, geprägt oder holografisch ausgeführt werden. Das dazu erlassenen Dokument enthält weitere Ausführungsbestimmungen.


Das neue Verfahren ist am 30.07.2021 in Kraft getreten, mit Ausnahme einiger Nebenbestimmungen, die erst ab dem 1. September 2021 gelten.

Die Regelung ist, wie die Mehrzahl aller Vorschriften in diesem Bereich zeitlich begrenzt anzuwenden. Sie gilt für sechs Jahre, bis zum 30. Juli 2027.


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